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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

04.12.2024 - 9 Beschluss über den Wirtschaftsplan 2025 der Sch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Werkausschuss-Vorsitzende bittet Herrn Wolfgramm, Bereichsleiter Finanzen & Controlling, um seinen Bericht.

 

Herr Wolfgramm erläutert den Tagesordnungspunkt ausführlich anhand des Wirtschaftsplans. Es sind folgende Gebührenanpassung geplant. Die Schmutzwasser-Gebühr im Satzungsgebiet Schleswig soll der Grundpreis von 7,50 € auf 8,00 € angehoben werden. Für Idstedt soll die Schmutzwassergebühren von 3,97 € auf 4,84 € im Arbeitspreis angepasst. Das Niederschlagswasser soll von 0,60 € auf 0,65 € erhöht werden.

Er führt aus, dass Idstedt/Neuberend über eine eigene Kläranlage verfügt. Die Ertüchtigung der dortigen Klärwerke wäre nicht rentabel. Deshalb wird eine neue Druckrohleitung in Richtung Schleswig gebaut werden. Aufgrund dieser Maßnahme war der Preissprung notwendig.

 

Herr Thiesen erkundigt sich, ob die Gemeinde Idstedt informiert ist, dass es dazu einen Beschluss in der Ratsversammlung der Stadt Schleswig gibt.

 

Herr Wolfgramm, antwortet, dass es in der kommenden Woche ein Treffen in Idstedt gibt, an dem er selbst, Herr Augustin und Herr Clemens teilnehmen werden. Ein entsprechendes Schreiben wurde aufgesetzt.

 

Herr Thiesen schlägt vor, dass im Vorfeld mit dem Wirtschaftsprüfer die aktivierten Eigenleistungen zu besprechen und zu erörtern sind. Sollte das nicht möglich sein, dann kann er damit leben.

 

Herr Wolfgramm berichtet weiter zum Investitionsplan.

 

Frau Clorius fragt nach, ob der Kredit nur genutzt wird, um die Energiezentrale zu bauen.

 

Herr Wolfgramm verneint dieses und ergänzt, dass es auch für Investitionen der Schmutz- und Niedrigschlagwasserkanäle verwendet wird.

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Beschlussempfehlung

1) Es wird der Wirtschaftsplan der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- mit dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht für das Jahr 2025 in der vorliegenden Fassung genehmigt und die Annahme der Zusammenstellung gemäß § 12 Abs. 1 EigVO wie folgt beschlossen:

 

  1. Es betragen

 

1.1 im Erfolgsplan

die Erträge     11.324.800 Euro

die Aufwendungen    11.101.300 Euro

der Jahresgewinn         223.500 Euro

 

1.2 im Vermögensplan

die Einzahlungen     17.273.400 Euro

die Auszahlungen     17.273.400 Euro

 

  1. Es werden festgesetzt

 

2.1 der Gesamtbetrag der Kredite

für Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen auf    13.549.000 Euro

 

2.2 der Gesamtbetrag der Verpflich-

tungsermächtigungen auf   29.140.000 Euro

2.3 der Höchstbetrag der Kassen-

kredite auf        3.000.000 Euro

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Abstimmungsergebnis

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage