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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

01.04.2019 - 17 Beschluss zur Entwicklung des Parkhausquartiers...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Dose hält den Sachvortrag.

 

Ratsfrau Dr. Tewes stellt den vorliegenden Änderungsantrag der Grünen Ratsfraktion vor. Dieser ist dem Protokoll als Anlage 4 beigefügt.

 

Anschließend nimmt Bürgermeister Dr. Christiansen ausführlich Stellung zu „Zahlen, Daten, Fakten“ der Entwicklung des Parkhausquartiers. Ratsherr Dose bittet dies zu protokollieren. Die Datengrundlage ist dem Protokoll als Anlage 5 beigefügt.

 

Während der anschließenden regen Diskussion beantragt Ratsherr Schröder eine namentliche Abstimmung.

 

Für die Durchführung einer Einwohnerfragestunde zu diesem TOP wird die Sitzung von

19:11 Uhr bis 19:18 Uhr unterbrochen.

Anmerkung der Protokollführung: Diese wird unter TOP 17.1 protokolliert.

 

Danach erfolgt die Abstimmung über den Änderungsantrag der Grünen.

 

Für eine Pause wird die Sitzung von 19:26 Uhr bis 19:48 Uhr unterbrochen.

 

Nach der Pause stellt Ratsherr Jöhnk zwei Änderungsanträge:

 

Änderungsantrag FWS 1:

Die Freie Wähler Schleswig Fraktion beantragt, dass Eckgebäude ZOB grundsätzlich zu erhalten.

Begründung: Das dreigeschossige Verwaltungs- und Betriebsgebäude wurde am 31. August 1955 von Bürgermeister Dr. Kugler, Bürgervorsteher Dr. Wehn, Landrat Hagge und zahlreichen Gästen feierlich eröffnet. Der Neubau des ZOBs war ein langgehegter Wunsch der städtischen Gremien. Bereits seit 1948 setzte der Bürgervorsteher Dr. Wehn sich für den Bau ein. In dieser Zeit war das Gelände nördlich der Königstraße größtenteils Ödland und nur mit einigen Holzbarracken bebaut. Der ZOB entstand etwa zeitgleich mit anderen bedeutenden Neubauten der 50er Jahre, wie etwa dem damaligen Posthof, der Kreisschlauchwäscherei und der Kreisberufsschule. Damit repräsentiert das Verwaltungs- und Betriebsgebäude die Ära der Stadtgeschichte, in der der Kreis als größter Bauherr im Stadtgebiet tätig war. Es steht auch für den wirtschaftlichen Aufschwung nach dem Zweiten Weltkrieg. Aus diesem Grund ist das dreigeschossige ZOB-Gebäude erhaltungswürdig. Mit dem Bau des westlichen länglichen Anbaus mit seinen Ausstellungs- und Verkaufsräumen wurde erst nach Fertigstellung des Hauptgebäudes in einem zweiten Bauabschnitt begonnen. Im eigentlichen ZOB-Betrieb hatte er keine Funktion, sondern generierte lediglich Einnahmen für die Kreisverkehrsbetriebe.

Von daher haben die Freien Wähler keine Einwände gegen den Rückbau des westlichen Flügels. Somit würde der Erhalt des Hauptgebäudes auch keine zeitlichen Nachteile auf den derzeitigen Planungsstand der Innenstadtsanierung haben. Dass alte Bausubstanz erfolgreich erhalten und in die Gegenwart geführt werden kann, hat Familie Lüttmer eindrucksvoll auf der Freiheit bewiesen. Die alte Kantine A des damaligen Seefliegerhorstes, der sogenannte Flieger, stand jahrelang leer und wurde Opfer von Vandalismus. Nach einer umfangreichen Sanierung ist der Flieger heute ein modernes und leistungsfähiges Dienstleistungszentrum, dank des Agierens von Hanno Lüttmer und seiner Frau. An so einem privaten Engagement sollte sich die Stadtverwaltung ein Beispiel nehmen.

 

Änderungsantrag FWS 2:

Weiterhin ist sicherzustellen, dass der gesamte Entwicklungsprozess Innenstadtsanierung transparent kommuniziert und die qualifizierte Bürgerbeteiligung initiiert wird.

 

Ratsherr Dose bittet zu Protokoll zu nehmen, dass ein Architektenwettbewerb durchgeführt wird und der Bürgermeister gesagt hat, dass dazu kein Antrag erforderlich ist. Im Rahmen eines Architektenwettbewerbs sei laut Aussage des Bürgermeisters der Erhalt des Hauptgebäudes grundsätzlich nicht ausgeschlossen.

 

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Beschluss incl. Änderungsantrag FWS 2: 

Der in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 22.01.2019 bzw. der Sitzung des Kultur-, Sport- und Tourismusausschusses am 23.01.2019 im Zuge der Mitteilungsvorlage VO/2018/184 vorgestellte Entwurf der Rahmenplanvertiefung für das Parkhausquartier soll hinsichtlich folgender Punkte beibehalten bzw. geändert werden:

  1. Auf dem Gelände der Feuerwache (Königstraße 16) soll keine Nachnutzung durch die öffentliche Verwaltung erfolgen. Es wird ein Neubau mit einer Nutzung für private Dienstleistungen/Büronutzungen angestrebt.

 

  1. Für die Verkehrsführung rund um das neue Parkhaus soll ein Verkehrskonzept durch ein weiteres Fachbüro erarbeitet werden. Hierbei sollen die Verkehrsströme der angrenzenden Straßen (Schwarzer Weg, Poststraße, Königstraße, Plessenstraße), die Auswirkungen auf die entsprechenden Kreuzungsbereiche sowie die Möglichkeiten zur funktionsfähigen Abwicklung der Parkhauszu- und -abfahrt (Lichtsignalanlage, Kreisverkehr) betrachtet werden.

 

  1. Die Neuausrichtung des ZOBs ist in Abstimmung mit der NAH.SH erarbeitet worden und bietet optimale Voraussetzungen zur Abwicklung zukünftiger ÖPNV-Verkehre. Diese Neuausrichtung soll daher beibehalten werden.

 

  1. Das ZOB-Gebäude weist einen hohen Modernisierungs- und Instandsetzungsstau auf. Es ist nicht als Kulturdenkmal eingetragen. In Gesprächen mit den Denkmalschutzbehörden wurde der mögliche Wert als Kulturdenkmal nur für das Gebäude als Ganzes (3-geschossiges Hauptgebäude und 1-geschossiger Anbau) gesehen. Ein Erhalt des gesamten Gebäudes macht die Neuausrichtung des ZOBs nicht möglich. Vor diesem Hintergrund soll ein Abriss des Gebäudes vorgenommen werden.

 

  1.                   Die Fläche des ZOB-Gebäudes soll nicht für das Begegnungszentrum genutzt werden. Es wird ein Neubau mit einer Nutzung für private Dienstleistungen/Büronutzungen angestrebt.

 

Das Begegnungszentrum mit Stadtbücherei, Bürgerzentrum und Café- / Veranstaltungsraum wird als Anbau an die östliche Seite des Parkhauses verlagert. Seitens IPP ist genauer auszuarbeiten, wie sich dieser Anbau mit Blick auf die benötigten Flächen sowie das Zusammenspiel mit der öffentlichen Platzfläche am besten ausgestalten lässt.

 

Weiterhin ist sicherzustellen, dass der gesamte Entwicklungsprozess Innenstadtsanierung transparent kommuniziert und die qualifizierte Bürgerbeteiligung initiiert wird.

 

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Abstimmungsergebnis Änderungsantrag Grüne:

5 Ja-Stimmen

18 Nein-Stimmen

4 Enthaltungen

 

 

Abstimmungsergebnis Änderungsantrag FWS 1:

8 Ja-Stimmen

18 Nein-Stimmen

1 Enthaltungen

 

 

Abstimmungsergebnis Änderungsantrag FWS 2:

7 Ja-Stimmen

3 Nein-Stimmen

17 Enthaltungen

 

 

Abstimmungsergebnis ursprünglicher Antrag incl. Änderungsantrag FWS 2

Namentliche Abstimmung (alphabetisch)

 

Nr.

Bezeichnung

Name

JA

NEIN

Enth.

1.       

Ratsherr

Bergemann

 

x

 

2.       

Ratsherr

Clausen

x

 

 

3.       

Ratsherr

Dahl

x

 

 

4.       

Ratsherr

Dose

x

 

 

5.       

Ratsherr

Haeger

x

 

 

6.       

Ratsherr

Hansen

 

x

 

7.       

Ratsherr

Harder

abwesend

8.       

Ratsherr

Hempel

abwesend

9.       

Ratsfrau

Hildebrandt

x

 

 

10.   

Ratsherr

Hinrichsen

x

 

 

11.   

Ratsherr

Holst

x

 

 

12.   

Ratsherr

Hoppe

x

 

 

13.   

Ratsherr

Jöhnk

 

x

 

14.   

Ratsherr

Kähler

 

 

x

15.   

Ratsfrau

Korban

x

 

 

16.   

Ratsherr

Lehmkuhl

x

 

 

17.   

Ratsherr

Ley

x

 

 

18.   

Ratsherr

Lorenzen

x

 

 

19.   

Ratsfrau

Nielsen

 

 

x

20.   

Ratsherr

Ockert

x

 

 

21.   

Ratsherr

Pahlenkemper

abwesend

22.   

Ratsfrau

Philipsen

x

 

 

23.   

Ratsherr

Ramm

x

 

 

24.   

Bürgervorsteherin

Roß

x

 

 

25.   

Ratsherr

Schröder

 

x

 

26.   

Ratsfrau

Tams

 

x

 

27.   

Ratsfrau

Dr. Tewes

 

x

 

28.   

Ratsherr

Dr. Thaysen

 

x

 

29.   

Ratsherr

Thiesen

abwesend

30.   

Ratsherr

Waldmann

x

 

 

31.   

Ratsherr

Dr. Wenzel

x

 

 

 

 

 

18

7

2

 

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Anlagen