01.04.2019 - 21 Beschluss zur insekten- und bienenfreundlichen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 21
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Mo., 01.04.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- GRÜNE- und SPD-Fraktion
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Geänderter Beschluss:
Es wird beschlossen:
1. Die Umweltdienste identifizieren Grünflächen, die zur Umgestaltung in Wildblumenwiesen, insektenfreundliche Staudenbeete oder Streuobstwiesen geeignet sind. Die Umweltverbände sind dabei in geeigneter Weise einzubinden. Im Rahmen dieser Erfassung sind die Kosten und die Folgekosten einer entsprechenden Umwandlung durch die Umweltdienste zu ermitteln.
2. Für die Baum- und Gehölzpflege werden Arbeitsweisen durch die Umweltdienste entwickelt, die neben der Verkehrssicherheit und Ordnung auch auf die Lebensraumschaffung für Holzinsekten und Vögel zielen. Die Kosten für die Umsetzung des Konzeptes sind durch die Umweltdienste zu ermitteln.
3.Als Rückzugsort für Insekten und Kleintiere sollen an geeigneten Stellen Kleinbiotope in Form von z. B. Stein- und Totholzhaufen errichtet werden. Geeignete Orte sowie die Kosten für die Errichtung sind durch die Umweltdienste zu ermitteln.
4.Auf den Flächen, die die Umweltdienste betreuen, sind an geeigneten Stellen kurzfristig Insektenhotels zu installieren. Die hierdurch entstehenden Kosten sind durch die Umweltdienste zu ermitteln.
5.An geeigneten Stellen sind an Biotopen sowie Wildblumen und Streuobstwiesen Beschilderungen mit erläuternden Hinweisen aufzustellen. Die entstehenden Kosten sind durch die Umweltdienste zu ermitteln.
6.Die Stadt Schleswig wird Mitglied im Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“.
7.Die Stadt Schleswig wird durch regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit auf die Bedeutung von Insekten im Ökosystem hinweisen. Hierzu könnte im weiteren Verlauf auch ein Gartenwettbewerb durchgeführt werden. Angesiedelt werden könnte dies im Fachbereich Bau - SG Öffentliches Grün/Landschaftsbau.
8.Für die Umsetzung der Maßnahmen sind Fördermöglichkeiten zu prüfen.
9.Die Ergebnisse der Prüfaufträge sind dem BUA bis spätestens Ende Mai 2019 vorzulegen. Über die Durchführung und Priorisierung der einzelnen Maßnahmen wird dann entschieden.
10.Für alle Maßnahmen sind die Kosten aufgeschlüsselt in investive und laufende Kosten zu ermitteln. Den Kosten sind die Ersparnisse gegenüberzustellen und in einer Gesamtbilanz (Kosten/Ersparnisse) gegenüberzustellen.
11.Ein Betrag von 2.000,-- EURO soll für die Förderung von Privatinitiativen bereitgestellt werden. Förderungsmodalitäten sind öffentlich bekannt zu geben.