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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

11.11.2020 - 14 Beschluss über die Stellungnahme des Schulträge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kischkat erläutert die Vorlage und geht noch einmal kurz auf einen Fehler in der Vorlage ein. Die Ausschussmitglieder wurden mit Email vom 02.11.2020 darüber informiert, dass die festzulegenden Aufnahmekapazitäten in der Sachdarstellung versehentlich teilweise falsch wiedergegeben wurden. Die Angaben im Beschlussvorschlag sind richtig.

 

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Beschluss

Es wird beschlossen, die Schulaufsichtsbehörde im Rahmen der Stellungnahme gemäß § 24 Absatz 1 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (SchulG) aufzufordern, ab dem Schuljahr 2021/2022 bis auf Weiters folgende Aufnahmemöglichkeiten an den in Trägerschaft der Stadt Schleswig befindlichen Schulen festzulegen:

 

Grundschulen:

Bugenhagenschule  keine Festlegung von Aufnahmekapazitäten

Schule Nord   3   1. Klassen

St.-Jürgen-Schule  2   1. Klassen

Wilhelminenschule  3   1. Klassen

 

Gemeinschaftsschulen:

Bruno-Lorenzen-Schule Festlegung der maximalen Aufnahmekapazität auf eine Fünfzügigkeit in den Klassenstufen 5 bis 10, ausgenommen hiervon sind die Jahrgänge mit den Flex-Klassen

 

Dannewerkschule Festlegung der maximalen Aufnahmekapazität auf eine Vierzügigkeit in den Klassenstufen 5 bis 9 (10. Klasse zwei- bis dreizügig), ausgenommen hiervon sind die Jahrgänge mit den Flex-Klassen

 

Nicht berücksichtigt hierbei sind mögliche zusätzliche Klassen für DaZ (Deutsch als Zweitsprache) in beiden Gemeinschaftsschulen.

 

Gymnasien:

Domschule   5.   5. Klassen

Lornsenschule keine Festlegung von Aufnahmekapazitäten

 

Vorrangiges Ziel ist, nicht verpflichtet zu werden, das Raumangebot an den jeweiligen Schulen zu erhöhen.

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Abstimmungsergebnis

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen