11.03.2021 - 6.1 Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der GRÜNEN...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Do., 11.03.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:35
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- CDU- und GRÜNEN-Fraktion
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Bürgermeister Dose bietet an, dass zur engeren Abstimmung mit der Selbstverwaltung kurzfristig eine politische Begleitgruppe eingerichtet werden könnte, in der die Verwaltung über die jetzt anstehenden weiteren Schritte und Maßnahmen engmaschig informiert.
Zu Ziffer 1 des Antrages:
Bürgermeister Dose bestätigt, dass die drei Teilbereiche des Kulturhaus-Projektes zusammengeführt und ganzheitlich betrachtet und geplant werden. Auch ein fachkundiger Bühnenplaner ist bereits von Seiten der Verwaltung vorgesehen.
Zu Ziffer 2 des Antrages:
BM Dose fragt, ob in Ziff. 2 des Antrages mit „Forecast“-Rechnung die Finanzierungskonzeption für den Kulturhausbau unter Berücksichtigung der Baukostenindizes gemeint ist. Dies wird von Frau Dr. Tewes und Herrn Lehmkuhl bejaht. Bürgermeister Dose erklärt, dass mit diesem Verständnis die Verwaltung gegen eine Beschlussfassung von Ziff. 2 keine Einwände hätte. Eine Vorlage vor Januar 2022 sei jedoch aufgrund der Zeitabläufe nicht möglich. Darauf erklärte Frau Dr. Tewes, dass in dem Grünen/CDU-Antrag bei Ziff. 2 dieser Satz entfallen könnte.
Zu Ziffer 3 und 4 des Antrages:
Bereits einleitend weist Bürgermeister Dose auf die Möglichkeit zur Einrichtung einer politischen Begleitgruppe für eine engmaschige Maßnahmeninformation hin. Dies gilt ebenso bei
Veränderungen, die das Bestandsraumbuch und/oder das Planungsraumbuch betreffen.
Zu Ziffer 5 des Antrages:
Auf Nachfrage des bürgerlichen Mitglieds Vogt erklärt Ratsherr Lehmkuhl, dass mit dem o.a. Antrag keine Richtungsänderung hinsichtlich der bereits beschlossenen GmbH-Gründung verfolgt würde. Es sei klar, dass die zu gründende städtische GmbH keine Gewinne erwirtschaften werde. Es sei gerade Aufgabe des Kulturhauses, lokaler Kultur Zugang zu gesonderten und damit vergünstigten Konditionen zu ermöglichen. Der CDU-/Grünen-Antrag ziele darauf ab, dass die Finanzierungskonzeption für den Kulturhaus-Bau nicht mit zukünftigen Pachteinnahmen der zukünftigen Kulturhaus-GmbH vermischt werden sollte. Bürgermeister Dose erklärte daraufhin, dass hierzu Einigkeit herrsche.
Ratsherr Lehmkuhl erklärt, dass es ausreichend sei, wenn die Verwaltung den Punkten mit den genannten Änderungen zustimmen würde. Ein Beschluss muss dann nicht mehr gefasst werden.
Ratsherr Haeger beantragt, den Vorschlag so zu Protokoll zu nehmen.
Dem Antrag stimmt der Ausschuss zu.
Protokollnotiz:
Dem Antrag gem. VO/2021/045 wird seitens der Verwaltung mit folgenden Änderungen zugestimmt:
zu Pkt. 1 – keine Änderungen
zu Pkt. 2 – neu: Nach Abschluss der Leistungsphase 3 ist der Ratsversammlung eine vollumfängliche Kostenermittlung (inklusive Forecast Rechnung zur Berücksichtigung der dynamischen Entwicklungen der Baukostenindizes) vorzulegen. Dem stellt die Verwaltung eine vollumfängliche Finanzierungskonzeption gegenüber.
zu Pkt. 3 – Es wird zusätzlich eine politische Begleitgruppe eingerichtet.
zu Pkt. 4 – keine Änderungen
zu Pkt. 5 – neu: Aufgrund des Beschlusses der Ratsversammlung, zum Betrieb des Kulturhauses eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen, welche – so vorgesehen – selber Erträge zu erwirtschaften hat, dürfen eventuelle Mietverträge, Nutzungsvereinba-rungen und Ähnliches nicht in eine Finanzierungsbetrachtung für die durchzuführenden Baumaßnahmen Eingang finden.
Eine Beschlussfassung - wie in der Drucksache aufgeführt - findet nicht statt.