20.04.2021 - 5 Beschluss über das Ergebnis des Realisierungswe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bau- und Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 20.04.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Sandmeier leitet in den Tagesordnungsordnungspunkt ein und übergibt das Wort an Herrn Baum als Vorprüfer des Preisgerichts. Herr Baum ist online zugeschaltet und berichtet ausführlich über den Ablauf des Auswahlverfahrens und erläutert die vier platzierten Entwürfe.
Anschließend stellen die Herren Capatti und Staubach -ebenfalls online- den Siegerentwurf ihres Unternehmens vor.
Bürgermeister Dose ergänzt, dass der erste Preisträger eine sehr, sehr hohe Zustimmung im Preisgericht erhalten habe, das gelte auch für die nicht stimmberechtigten Teilnehmer*innen.
Beschluss
Es werden folgende Punkte beschlossen:
- Der Siegerentwurf des verkehrs- und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs „Neugestaltung Erschließungsanlagen im Sanierungsgebiet Innenstadt“ soll umgesetzt werden.
-
Die Verwaltung wird beauftragt mit dem/der ersten Preisträger*in Verhandlungen über die Beauftragung von Planungsleistungen aufzunehmen und den Planungsauftrag vorzubereiten.
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen:
- Stufe 1: Leistungsphasen 2 - 4 HOAI
- Stufe 2: Leistungsphasen 5 - 9 HOAI
Die erste Leistungsstufe beinhaltet die erforderlichen Planungsleistungen bis zur Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 HOAI). Das Auslösen der zweiten Leistungsstufe (Ausführungsplanung bis Begleitung der Baumaßnahmen) erfolgt nach Abschluss der ersten Leistungsstufe in Abhängigkeit des Planungsergebnisses sowie des Vorliegens von Fördermittelbescheiden und wenn die erforderlichen Gremienbeschlüsse vorliegen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der zweiten Leistungsstufe besteht nicht.
- Die Verwaltung wird die politischen Gremien der Selbstverwaltung der Stadt Schleswig bei der Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses gemäß den Vorgaben der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung beteiligen.