18.05.2021 - 10 Beschluss zur Bedarfsplanung für Kindertagesein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
- Datum:
- Di., 18.05.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Familie und Sport
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kischkat erläutert die Vorlage.
Im Anschluss berichtet er, dass Herr Rieger als Ansprechperson für Menschen mit Behinderungen im Vorfeld einen „Antrag“ zu dieser Vorlage bei der Verwaltung eingereicht hat. Darin bittet er, beim Bau der neuen Kindertageseinrichtung in der Bellmannstraße auch die Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Herrn Rieger wurde daraufhin mitgeteilt, dass im Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) bereits räumliche Anforderungen an Kindertageseinrichtungen festgelegt sind. U. a. sind bei Neubauten die gesetzlichen Vorgaben zum barrierefreien Bauen einzuhalten. Dies ist Voraussetzung, um laufende Förderungen zu erhalten. Zudem wird die Kita Hornbrunnen ab Herbst 2021 neu gebaut. Diese Kindertageseinrichtung wird eine sogenannte „Inklusions-Kita“, die auch spezielle heilpädagogische Förderungen für Kinder vorsieht, bei denen ein entsprechender Bedarf festgestellt wurde. Bei der Planung der Einrichtung ist daher ein besonderes Augenmerk auf die Barrierefreiheit gelegt worden.
Beschluss
Es wird Folgendes beschlossen:
- Der Aufnahme von voraussichtlich 65 zusätzlichen Kita-Plätzen (zwei Regel-Kindergartengruppen, eine Regel-Krippengruppe und eine altersgemischte Regelgruppe) am Standort „Kita Bellmannstraße“ in den Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen des Kreises Schleswig-Flensburg wird zugestimmt.
- Dem Kreis Schleswig-Flensburg als örtlichen Träger der Jugendhilfe wird als Einrichtungsträger der neuen „Kita Bellmannstraße“ im Rahmen des durchgeführten Interessenbekundungsverfahren der DRK Kreisverband Schleswig-Flensburg e. V. vorgeschlagen.
Die Beschlussfassung gilt auch für den Fall, dass sich noch den wesentlichen Inhalt nicht berührende Veränderungen ergeben.