14.06.2021 - 11.1 Beschluss über die Einführung eines Freizeit-Gu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.1
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Mo., 14.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- SPD-Fraktion
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
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Die SPD-Fraktion beantragt die Aufnahme von finanziellen Mitteln von 130.000 Tsd. Euro in den Haushalt 2022 der Stadt Schleswig zur Deckung von Freizeit- bzw. Aktivitäten-Gutscheinen in Höhe von jeweils zehn mal fünf Euro für Kinder im Alter von sechs bis 16 Jahren mit dem Erstwohnsitz in Schleswig.
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Die Höhe der einzustellenden Summe errechnet sich nach der zu erwartenden Anzahl der Kinder im entsprechenden Alter mal der beantragten Höhe der jeweiligen Gutscheine pro Kind. Im Jahr 2020 wären dies zum Beispiel geschätzte 125.000 Tsd. Euro gewesen.
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Sollte die von der Verwaltung errechnete und zu erwartende Summe höher ausfallen als die eingestellten Mittel, ist der Ausschuss darüber in Kenntnis zu setzten. Etwaige Mehrausgaben bedürfen eines Beschlusses des Schul-, Jugend- und Sozialausschusses.
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Die Verwaltung wird beauftragt Kooperationspartner zu suchen, die diese Wertgutscheine für ihre angebotenen Leistungen akzeptieren. Im Fokus liegen hier vor allem Institutionen, Einrichtungen, Vereine und Verbände, welche Freizeitangebote und Aktivitäten für die erwähnte Altersgruppe anbieten. Beispielsweise sind das Verbände wie der Kreisjugendring, der Kreissportverband, das städtische Jugendzentrum oder auch privatwirtschaftlich geführte Unternehmen wie zum Beispiel die Tolk-Schau.
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Die praktische Umsetzung ist verwaltungsseitig zu entwickeln und dem Schul-, Jugend- und Sozialausschusses vorzustellen.
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Die Freizeit- bzw. Aktivitäten-Gutscheine werden an jedes Kind in der entsprechenden Altersgruppe ohne vorherige Antragsstellung durch den oder die Empfänger zugesendet.
- Zudem wird die Verwaltung beauftragt etwaige Finanzierung durch Dritte zu prüfen und ggf. einzuwerben.