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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

20.06.2022 - 17 Abschließender Beschluss über die 24. Änderung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsfrau Dr. Tewes bittet darum, sich auch Gedanken zum Verkehrskonzept zu machen.

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Beschluss

Im Rahmen der 24. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB im Zeitraum vom 04.05.2021 bis zum 04.06.2021 durchgeführt.

 

Die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wurde im Zeitraum vom 07.03.2022 bis zum 06.04.2022 durchgeführt.

 

Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingereichten Stellungnahmen werden in den anhängenden Abwägungstabellen aufgeführt. Über die abgegebenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden (vgl. anhängende

Abwägungstabellen):

 

Beteiligung im Rahmen von § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

 

Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration – Landesplanungsbehörde, Kiel

 

Kenntnisnahme.

 

Der Arbeitskreis Wohnen setzt sich aus den Ämtern der Umlandgemeinden zusammen. Die Umlandgemeinden erheben keine Bedenken gegen die vorgelegte Planung.

 

Kenntnisnahme. Die aufgeführten Punkte werden im Rahmen des Umweltberichts berücksichtigt.

 

Kenntnisnahme. Die Planung ist bereits frühzeitig mit dem LKN-SH abgestimmt worden. Es wurden entsprechende Festsetzungen zum Hochwasserschutz getroffen. Der erforderliche Antrag auf Befreiung gemäß § 35 Abs. 2 LNatSchG i.V.m. § 67 BNatSchG sind bereits eingereicht worden. Die naturschutzrechtliche Befreiung aufgrund der Lage im Gewässerschutzstreifen wurde bereits mit dem AZ. 661.8.05.01.136-04/21 erteilt.

 

Kenntnisnahme.

 

In den Obergeschossen sollen dem Planungsziel folgend neben dem Schwerpunkt Wohnen auch weitere, das Wohnen nicht wesentlich störende Nutzungen ausnahmsweise zulässig sein. Hierzu werden im Text (Teil B) des B-Plans Nr. 102 entsprechende Festsetzungen getroffen, die sich an der Systematik des § 4 BauNVO orientieren. Innerhalb der Obergeschosse sind nach aktuellem Planungsstand ca. 50 Wohnungen mit Größen zwischen 40 m² und 90 m² vorgesehen.

 

In den textlichen Festsetzungen zum B-Plan Nr. 102 wird die Verkaufsfläche für die den periodischen Bedarf abdeckenden Warensortimente auf 1.260 m² und die Verkaufsfläche aperiodischer Sortimente auf 140 m² begrenzt.

 

Entlang der Schlei ist eine große öffentliche Grünfläche geplant, die im Zusammenhang mit dem Kulturzentrum und den Grünflächen der benachbarten Bebauungspläne Nr. 103 und Nr. 105 ein hohes Maß an Aufenthaltsqualität und damit an Lebensqualität im neuen Stadtteil entwickeln soll. Hier ist auch eine kleine Aussichtsplattform vorgesehen, die am Ende eines Verbindungsweges zwischen dem Kulturhaus und der Schlei angelegt werden soll.

Zudem soll der im Süden des Plangebietes vorhandene Zugang zur Schlei, der aktuell vorwiegend von Surfern als Einstiegsstelle genutzt wird, als dauerhafter Zugang festgeschrieben werden. Hierzu sieht der Bebauungsplan in diesem Bereich die Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung 'Badegelegenheit' vor. Hierbei ist nicht an die Errichtung einer offiziellen Badestelle i.S. der Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen (BadeSichZuVO) mit z.B. Steganlagen, Schwimminseln (und der dadurch erforderlichen Badeaufsicht) gedacht, sondern vielmehr an eine dauerhafte Sicherung der Zugänglichkeit zur Schlei mit einer beschränkten Nutzung für Wassersportler.

 

Die Gebäudehöhen werden in der Planzeichnung zum B-Plan Nr. 102 spezifiziert. Für die Baufläche 2 wurde die Anzahl der Vollgeschosse auf max. drei reduziert.

 

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

 

Kenntnisnahme.

 

Kenntnisnahme.

 

Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz, Husum

 

Kenntnisnahme.

 

Kenntnisnahme. Es erfolgt eine entsprechende Anpassung in der Begründung.

 

Kenntnisnahme. Es erfolgt eine entsprechende Anpassung in der Begründung.

 

Kenntnisnahme.

 

Kenntnisnahme.

 

Kenntnisnahme.

 

Archäologisches Landesamt, Schleswig

 

Kenntnisnahme. Die Ausführungen wurden bereits in die Begründung aufgenommen.

 

Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig

 

In Abstimmung mit dem Sachgebiet Wasserwirtschaft des Kreises Schleswig-Flensburg ist keine Drosselung des Niederschlagswasserabflusses vor Einleitung in die Schlei erforderlich. Eine vollständige Versickerung des Niederschlagswassers ist aufgrund der anstehenden Bodenverhältnisse nicht möglich. Für die Baugrundstücke sind, gemäß Vorgabe des Sachgebietes Wasserwirtschaft, die Möglichkeiten einer Versickerung und einer Regenwassernutzung im Einzelfall, d.h. im Rahmen der Genehmigungsverfahren der Wohnbebauung, zu prüfen und nach Möglichkeit umzusetzen.

Das auf den Verkehrsflächen anfallende Niederschlagswasser wird zunächst in Richtung der begrünten und mit Rasengittersteinen befestigten Stellplätze, Pflanzinseln oder Mulden abgeleitet. Hier versickert das Niederschlagswasser in den Untergrund. Hierfür werden unter den Stellplätzen, Pflanzinseln und Mulden Teilsickerleitungen mit Anschluss an die Regenwasserkanalisation verlegt.

 

Ein entsprechender Nachweis erfolgt auf Ebene des B-Plans Nr. 102.

 

Deutsche Telekom Technik GmbH, Lübeck

 

Kenntnisnahme.

 

Kenntnisnahme.

 

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn

 

Kenntnisnahme.

 

Kenntnisnahme. Es folgt ein Hinweis in der Begründung.

 

Kenntnisnahme. Es erfolgt eine entsprechende Anpassung in der Begründung.

 

Kenntnisnahme.

 

Handelsverband Nord, Kiel

 

Im Jahr 2021 wurde das Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2015 fortgeschrieben. Da „Auf der Freiheit“ ein neues Stadtquartier mit über 1.000 Wohneinheiten entstehen soll, ist die Ansiedlung eines Nahversorgers gemäß der Fortschreibung des Einzelhandelsgutachtens gerechtfertigt.

 

Schleswiger Stadtwerke

 

Kenntnisnahme.

 

Kenntnisnahme.

 

Beteiligung im Rahmen von § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

 

Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration – Landesplanungsbehörde, Kiel

 

Kenntnisnahme.

 

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Kiel

 

Kenntnisnahme.

 

Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz, Husum

 

Kenntnisnahme.

 

Kenntnisnahme. Es erfolgt eine entsprechende Anpassung in der Begründung.

 

Kenntnisnahme.

 

Kenntnisnahme.

 

Kenntnisnahme.

 

Archäologisches Landesamt, Schleswig

 

Kenntnisnahme.

 

Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig

 

Kenntnisnahme.

 

Kenntnisnahme.

 

Kenntnisnahme.

 

Das auf den Verkehrsflächen anfallende Niederschlags-wasser wird zunächst in Richtung der begrünten und mit Rasengittersteinen befestigten Stellplätze, Pflanzinseln oder Mulden abgeleitet. Hier versickert das Niederschlagswasser in den Untergrund. Hierfür werden unter den Stellplätzen, Pflanzinseln und Mulden Teilsickerleitungen mit Anschluss an die Regenwasserkanalisation verlegt.

 

Ein entsprechender Nachweis erfolgt auf Ebene des B-Plans Nr. 102.

 

Deutsche Telekom Technik GmbH, Lübeck

 

Kenntnisnahme.

 

Kenntnisnahme.

 

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn

 

Kenntnisnahme.

 

Deutscher Wetterdienst Verwaltungsbereich Hamburg Nord

 

Kenntnisnahme.

 

LLUR-Flensburg (Außenstelle Nord) LLUR Nord / UFB Flensburg

 

Kenntnisnahme.

 

LLUR Nord Flensburg Immissionsschutz

 

Kenntnisnahme.

 

Amt Haddeby

 

Kenntnisnahme.

 

Handwerkskammer Flensburg

 

Kenntnisnahme.

 

IHK Flensburg

 

Kenntnisnahme.

 

ÖPNV-Betrieb des Kreises Schleswig-Flensburg

 

Die Ausgestaltung der Erschließungsstraßen und Ab-stimmung zu Standorten von Haltestellen erfolgt nicht auf Ebene des B-Planes, sondern im Rahmen der Ab-stimmung der Erschließungsplanung zwischen Stadt und Erschließungsträgerin. In diesen Abstimmungsprozess wird der ÖPNV-Betrieb zu entsprechenden Fragestellungen eingebunden werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

Die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die dazugehörige Begründung wird gebilligt.

 

Die Planunterlagen sind dem Innenministerium zur Genehmigung vorzulegen und danach ist die Erteilung der Genehmigung nach § 6 (5) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.schleswig.de“ eingestellt ist.

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Abstimmungsergebnis

27

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

 

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Anlagen zur Vorlage