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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

29.06.2022 - 6 Beschluss zur Umsetzung des Sanierungsumbaus de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Bürgermeister Dose hält den Sachvortrag. Frau Meier ergänzt den Vortrag und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.

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Beschluss

  1. Der Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss beschließt

 

  1. die Durchführung des Sanierungsumbaus des ehemaligen Bundeswehr-Mannschaftsheimes auf der Freiheit zum multifunktionalen Kulturhaus auf Grundlage der vom Planungsbüro ppp architekten + stadtplaner GmbH im Kultur-, Sport- und Tourimsausschuss am 17.02.2022 vorgestellten Planungen (LPH 3). Mit dem Kulturhaus wird das städtische Kulturangebot erweitert. Das Kulturhaus fungiert als Spielstätte des Schleswig-Holsteinischen Landestheaters und ist der Ort für das städtische Kulturformat „Heimat“, für lokale und regionale Kulturveranstaltungen sowie für gesellschaftliche Veranstaltungen wie Ballveranstaltungen. Der Sanierungsumbau erfolgt ganzheitlich einschließlich des Südflügels und der Außenanlagen. Im Südflügel wird eine das Kulturhaus ergänzende Gastronomie eingerichtet, die an Dritte verpachtet wird.

 

  1. Der Beschluss erfolgt auf Grundlage des der Beschlussvorlage beigefügten Kosten- und Finanzierungsplans und mit der Zielsetzung, dass die darin aufgeführten noch fehlenden Drittmittel von der Stadt eingeworben werden. Der städtische Eigenanteil von bislang 5,5 Mio. € erhöht sich aufgrund der geplanten Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln auf den üblichen 1/3-Eigenanteil um 3,58 Mio.  € auf 9,08 Mio.  €.

 

  1. Die Ratsversammlung beschließt,

die für den Sanierungsumbau erforderlichen Mittel i.H.v. von weiteren 25,59 Mio. € gemäß Kosten- und Finanzierungsplan vom 12.05.2022 bereitzustellen.

 

  1. Der Bau- und Umweltausschuss beschließt

die stufenweise Beauftragung der Planungsleistungen (zunächst LPH 4, dann LPH 5 bis 7 anschließend LPH 8 gemäß HOAI) für das Kulturhaus „Auf der Freiheit“ einschließlich Südflügel und Außenanlagen an das Architektenbüro ppp architekten + stadtplaner GmbH jeweils in Verbindung mit den dafür erforderlichen Leistungen weiterer Fachplanungsbüros. Die Auftragserweiterung erfolgt gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB. Die Architektenbeauftragung erfolgt auf Grundlage des Grundsatzbeschlusses des Kultur, Sport- und Tourismusausschusses, der Finanzmittelzusage der Ratsversammlung und mit der Zielsetzung der finalen Drittmittelakquise. Die Beauftragung der LPH 4 erfolgt unabhängig hiervon zur Einhaltung des Rahmenterminplans.

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Abstimmungsergebnis

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen