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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

16.08.2022 - 5 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 B für das...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Graetsch hält den Sachvortrag und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.

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Beschlussempfehlung

Die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wurde im Zeitraum vom 09.05.2022 bis zum 08.06.2022 durchgeführt.

 

Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingereichten Stellungnahmen werden in der anhängenden Abwägungstabelle aufgeführt. Über die abgegebenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden (vgl. anhängende Abwägungstabelle):

 

Archäologisches Landesamt, Schleswig

Der Hinweis wird in die Begründung übernommen.

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig

Kenntnisnahme.

 

Kenntnisnahme.

 

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn

Der Hinweis wird in die Begründung übernommen.

 

Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg, Schleswig

Abfallbehälter zur Entleerung am Rand der Erschließungsanlage sind so bereitzustellen, dass das Abfuhrfahrzeug unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften VGB 126 „Müllbeseitigung“ der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen an den Aufstellplatz heranfahren kann. Ist dies nicht möglich, so sind die Abfallbehälter an eine für die Sammelfahrzeuge erreichbare Stelle zu bringen (§ 24 Abs. 77 AWS).

 

Kenntnisnahme.

 

Die Bestimmungen werden zur Kenntnis genommen.

 

Deutsche Telekom, Lübeck

Kenntnisnahme.

 

Stadt Schleswig, Tiefbau

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 B für das Gebiet zwischen der Bahnhofstraße, Christian-Albrecht-Straße und Prinzenpalais, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die dazugehörige Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplans durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.schleswig.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

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Abstimmungsergebnis

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage