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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

07.11.2022 - 16 Beschluss über die Aufstellung eines kommunalen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Es wird beschlossen, dass das Verfahren zur Aufstellung eines kommunalen Wärme- und Kälteplanes gem. § 7 des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein (EWKG) vom 07.03.2017 eingeleitet wird.

 

Der Wärme- und Kälteplan soll der Stadt Schleswig auf ihrem Weg zur treibhausgasneutralen Wärme- und Kälteversorgung bis spätestens 2045 als strategische Grundlage dienen und bei allen Planungen und städtebaulichen Entwicklungen beachtet werden.

 

Der Wärme- und Kälteplan ist durch externe Beratungs- / Planungsbüros nach Durchführung der erforderlichen Vergabeverfahren zu erarbeiten und bis Mitte 2024 der Ratsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Für die Erstellung des Wärme-Kälte-Planes werden nach erster Schätzung Kosten von rund 60.000,- € fällig. Hinzu kommen für die drei Jahre nach Fertigstellung rund 10.000,- € / Jahr für Hosting, Wartung und Support des dynamischen Wärmekatasters.

 

Die geschätzten Beträge werden in die Haushaltsplanungen aufgenommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Finanzierung der entstehenden Kosten die Zuweisungspauschale beim für Energie- und Klimaschutz zuständigen Ministerium bis spätestens 31.12.2022 zu beantragen.

 

Die verwaltungsseitig erforderlichen personellen Ressourcen für die Koordinierung und Begleitung der Erstellung des Wärme-Kälte-Planes sowie für die anschließende Steuerung der Maßnahmenumsetzung sind zur Verfügung zu stellen.

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Abstimmungsergebnis

25

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen