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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

16.11.2022 - 7 Beschluss über den Wirtschaftsplan 2023 für die...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Werkleitung legt gemäß § 12 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein

(EigVO) für den Eigenbetrieb Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- den Wirtschaftsplan 2023 vor. Aufgrund von § 5 Abs. 1 Nr. 5 EigVO ist für die Feststellung des Wirtschaftsplanes die Ratsversammlung zuständig. 

Die Werkleitung erläutert den Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 anhand der vorliegenden Unterlagen und gibt auf gestellte Fragen ausführlich Antwort.

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Beschlussempfehlung

Es wird der Wirtschaftsplan der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- mit dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht für das Jahr 2023 in der vorliegenden Fassung genehmigt und die Annahme der Zusammenstellung gemäß § 12 Abs. 1 EigVO wie folgt beschlossen:

 

1. Es betragen

 

1.1 im Erfolgsplan

die Erträge     10.526.500 Euro

die Aufwendungen    10.303.000 Euro

der Jahresgewinn         223.500 Euro

 

1.2 im Vermögensplan

die Einzahlungen     21.491.400 Euro

die Auszahlungen     21.491.400 Euro

 

 

2. Es werden festgesetzt

 

2.1 der Gesamtbetrag der Kredite

für Investitionsförderungs-

maßnahmen auf      17.699.800 Euro

 

2.2 der Gesamtbetrag der Verpflich-

tungsermächtigungen auf   19.828.000 Euro

 

2.3 der Höchstbetrag der Kassen-

kredite auf        3.000.000 Euro

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Abstimmungsergebnis

10

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage