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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

16.11.2022 - 8 Beschluss über den Wirtschaftsplan 2023 für die...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Werkleitung legt gemäß § 12 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein (Eig-VO) für den Eigenbetrieb Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- den Wirtschaftsplan 2023 vor. Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 5 EigVO ist für die Feststellung des Wirtschaftsplanes die Ratsversammlung zuständig.

 

Herr Ramm bedankt sich ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit zwischen den Umweltdiensten und der Stadt bezüglich der stattgefundenen Abstimmung der Umwelt-Pauschalen. Auch die detaillierte Vorstellung in der Politik, wo jede einzelne Pauschale angesprochen wurde, wird durch Bürgermeister Dose gelobt und ist sehr positiv von der Politik aufgenommen worden. Hiermit konnte eine gute Basis geschaffen werden, mit der man arbeiten kann.

Herr Bönig bemängelt, dass diese Pauschalen bisher nicht im Werkausschuss erläutert wurden. Bürgermeister Dose gibt zur Kenntnis, dass an der ausführlichen Vorstellung der Pauschalen jedes Mitglied des Werkausschusses hätte teilnehmen können, dies jedoch nur durch ein Ausschussmitglied wahrgenommen wurde.

Bürgermeister Dose regt an, dass ein Pressegespräch zu den umfangreichen Arbeiten der Umweltdienste, zu den immer mehr werdenden verbalen Attacken auf die Mitarbeiter und über den zunehmenden Vandalismus in der Stadt Schleswig, stattfinden sollte.

Herr Thiesen teilt mit, dass ein Sponsorenangebot zum Sportplatz 06 vorliegt. Der vermeintliche Sponsor möchte einen Mäh-Roboter für den Sportplatz spenden, was wiederum zur Kostenreduzierung der Pauschalen beitragen würde. Nach kurzer Diskussion wird durch Bürgermeister Dose eine Machbarkeitszusage hierfür ausgesprochen.

 

Die Werkleitung erläutert den Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 anhand der vorliegenden Unterlagen und gibt auf gestellte Fragen ausführlich Antwort.

Herr Ramm verliest den Beschluss zur Vorlage, der einstimmig durch den Werkausschuss beschlossen wird.

Zur Satzungsänderung der Straßenreinigungsgebührensatzung ergänzt Herr Ramm, dass durch die Stadt für die Ratsversammlung evtl. eine gesonderte separate Vorlage erstellt werden sollte.

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Beschlussempfehlung

1)  Es wird der Wirtschaftsplan der Schleswiger Stadtwerke - Umweltdienste - mit dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht für das Jahr 2023 in der vorliegenden Fassung genehmigt und die Annahme der Zusammenstellung gemäß § 12 Abs. 1 EigVO wie folgt beschlossen:

 

1. Es betragen

 

1.1 im Erfolgsplan

die Erträge     6.234.600 Euro

die Aufwendungen    6.229.400 Euro

der Jahresgewinn                  5.200 Euro

 

1.2 im Vermögensplan

die Einzahlungen          798.900 Euro

die Auszahlungen          798.900 Euro

 

 

2. Es werden festgesetzt

 

2.1 der Gesamtbetrag der Kredite

für Investitionsförderungs-

maßnahmen auf        415.600 Euro

 

2.2 der Gesamtbetrag der Verpflich-

tungsermächtigungen auf                 0 Euro

 

2.3 der Höchstbetrag der Kassen-

kredite auf      1.000.000 Euro

 

2) Die 1. Nachtragssatzung der Stadt Schleswig über die Erhebung der Straßenreinigungs-gebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) in der Fassung vom 12. Dezember 2022 wird beschlossen. In der Straßenreinigungssatzung ändern sich die monatlichen Benutzungsgebühren gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 wie folgt:

 

1. Im Rahmen der Straßenreinigung

 

a) Reinigungsklasse S 1 gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenreinigungssatzung: 0,26 €

b) Reinigungsklasse S 2 gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 der Straßenreinigungssatzung: 0,77 €

 

 

2. Im Rahmen des Winterdienstes

 

a) Reinigungsklasse W 1 gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 der Straßenreinigungssatzung: 0,26 €

b) Reinigungsklasse W 2 gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 der Straßenreinigungssatzung: 0,20 €

 

Die 1. Nachtragssatzung tritt zum 01. Januar 2023 in Kraft

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Abstimmungsergebnis

10

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage