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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

12.12.2022 - 16 Beschluss über den Wirtschaftsplan 2023 für die...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Ramm hält den Sachvortrag.

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Beschluss

1)  Es wird der Wirtschaftsplan der Schleswiger Stadtwerke - Umweltdienste - mit dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht für das Jahr 2023 in der vorliegenden Fassung genehmigt und die Annahme der Zusammenstellung gemäß § 12 Abs. 1 EigVO wie folgt beschlossen:

 

 

1. Es betragen

 

1.1 im Erfolgsplan

die Erträge     6.234.600 Euro

die Aufwendungen    6.229.400 Euro

der Jahresgewinn                  5.200 Euro

 

1.2 im Vermögensplan

die Einzahlungen          798.900 Euro

die Auszahlungen          798.900 Euro

 

 

2. Es werden festgesetzt

 

2.1 der Gesamtbetrag der Kredite

für Investitionsförderungs-

maßnahmen auf        415.600 Euro

 

2.2 der Gesamtbetrag der Verpflich-

tungsermächtigungen auf                 0 Euro

 

2.3 der Höchstbetrag der Kassen-

kredite auf      1.000.000 Euro

 

2) Die 1. Nachtragssatzung der Stadt Schleswig über die Erhebung der Straßenreinigungs-gebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) in der Fassung vom 12. Dezember 2022 wird beschlossen. In der Straßenreinigungssatzung ändern sich die monatlichen Benutzungsgebühren gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 wie folgt:

 

1. Im Rahmen der Straßenreinigung

 

a) Reinigungsklasse S 1 gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenreinigungssatzung: 0,26 €

b) Reinigungsklasse S 2 gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 der Straßenreinigungssatzung: 0,77 €

 

 

2. Im Rahmen des Winterdienstes

 

a) Reinigungsklasse W 1 gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 der Straßenreinigungssatzung: 0,26 €

b) Reinigungsklasse W 2 gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 der Straßenreinigungssatzung: 0,20 €

 

Die 1. Nachtragssatzung tritt zum 01. Januar 2023 in Kraft

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Abstimmungsergebnis

25

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage