12.12.2022 - 16 Beschluss über den Wirtschaftsplan 2023 für die...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Mo., 12.12.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Schleswiger Stadtwerke - Umweltdienste -
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1) Es wird der Wirtschaftsplan der Schleswiger Stadtwerke - Umweltdienste - mit dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht für das Jahr 2023 in der vorliegenden Fassung genehmigt und die Annahme der Zusammenstellung gemäß § 12 Abs. 1 EigVO wie folgt beschlossen:
1. Es betragen
1.1 im Erfolgsplan
die Erträge 6.234.600 Euro
die Aufwendungen 6.229.400 Euro
der Jahresgewinn 5.200 Euro
1.2 im Vermögensplan
die Einzahlungen 798.900 Euro
die Auszahlungen 798.900 Euro
2. Es werden festgesetzt
2.1 der Gesamtbetrag der Kredite
für Investitionsförderungs-
maßnahmen auf 415.600 Euro
2.2 der Gesamtbetrag der Verpflich-
tungsermächtigungen auf 0 Euro
2.3 der Höchstbetrag der Kassen-
kredite auf 1.000.000 Euro
2) Die 1. Nachtragssatzung der Stadt Schleswig über die Erhebung der Straßenreinigungs-gebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) in der Fassung vom 12. Dezember 2022 wird beschlossen. In der Straßenreinigungssatzung ändern sich die monatlichen Benutzungsgebühren gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 wie folgt:
1. Im Rahmen der Straßenreinigung
a) Reinigungsklasse S 1 gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenreinigungssatzung: 0,26 €
b) Reinigungsklasse S 2 gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 der Straßenreinigungssatzung: 0,77 €
2. Im Rahmen des Winterdienstes
a) Reinigungsklasse W 1 gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 der Straßenreinigungssatzung: 0,26 €
b) Reinigungsklasse W 2 gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 der Straßenreinigungssatzung: 0,20 €
Die 1. Nachtragssatzung tritt zum 01. Januar 2023 in Kraft
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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406,2 kB
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