15.11.2023 - 10 Beschluss über den Wirtschaftsplan 2024 der Sch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mi., 15.11.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Schleswiger Stadtwerke - Abwasserentsorgung -
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sven Wolfgramm berichtet von einem Überschuss von 4 T€ und erläutert seine Präsentation.
Die UWD sind Personal-, nicht Kapital-intensiv. Die Kosten beinhalten u.a. städtische Pauschalen, die unterjährig verhandelt und festgelegt werden. Gebührenüberschüsse aus der Vergangenheit sind in der Zwischenzeit aufgebraucht.
Für 2024 müssen Gebührenerhöhungen gemäß Kommunalgesetz durchgeführt werden.
Die Kalkulation erfolgte kostendeckend.
Bernd Reichelt fragt, ob die Stadt Abwasserbereich die Umsetzsteuer anwenden kann.
Tino Löffler antwortet, wenn der Eigenbetrieb in Konkurrenz zu einem privaten Unternehmen liegt, zukünftig Umsatzsteuern berechnet werden müssen. Man sei erst vorsteuerabzugsberechtigt, wenn die Stadt Schleswig optiert (voraussichtlich 2025).
Beschluss
1) Es wird der Wirtschaftsplan der Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- mit dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht für das Jahr 2024 in der vorliegenden Fassung genehmigt und die Annahme der Zusammenstellung gemäß § 12 Abs. 1 EigVO wie folgt beschlossen:
1. Es betragen
1.1 im Erfolgsplan
die Erträge 6.667.900 Euro
die Aufwendungen 6.663.800 Euro
der Jahresgewinn 4.100 Euro
1.2 im Vermögensplan
die Einzahlungen 893.500 Euro
die Auszahlungen 893.500 Euro
2. Es werden festgesetzt
2.1 der Gesamtbetrag der Kredite
für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen auf 484.100 Euro
2.2 der Gesamtbetrag der Verpflich-
tungsermächtigungen auf 0 Euro
2.3 der Höchstbetrag der Kassen-
kredite auf 1.000.000 Euro
2) Die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Schleswig über die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) in der Fassung vom 11. Dezember 2023 wird beschlossen. Der Absatz 4 des § 2 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) erhält folgende Neufassung:
1. Im Rahmen der Straßenreinigung
a) Reinigungsklasse S 1 gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenreinigungssatzung: 0,31 €
b) Reinigungsklasse S 2 gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 der Straßenreinigungssatzung: 0,94 €
2. Im Rahmen des Winterdienstes
a) Reinigungsklasse W1 gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 der Straßenreinigungssatzung: 0,29 €
b) Reinigungsklasse W2 gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 der Straßenreinigungssatzung: 0,22 €
Die 2. Nachtragssatzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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