Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

11.12.2023 - 23 Beschluss über den Wirtschaftsplan 2024 der Sch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

 

Beschluss

1) Es wird der Wirtschaftsplan der Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- mit dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht für das Jahr 2024 in der vorliegenden Fassung genehmigt und die Annahme der Zusammenstellung gemäß § 12 Abs. 1 EigVO wie folgt beschlossen:

 

1. Es betragen

 

1.1 im Erfolgsplan

die Erträge     6.667.900 Euro

die Aufwendungen    6.663.800 Euro

der Jahresgewinn           4.100 Euro

 

1.2 im Vermögensplan

die Einzahlungen       893.500 Euro

die Auszahlungen       893.500 Euro

 

2. Es werden festgesetzt

 

2.1 der Gesamtbetrag der Kredite

für Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen auf      484.100 Euro

 

2.2 der Gesamtbetrag der Verpflich-

tungsermächtigungen auf      0 Euro

 

2.3 der Höchstbetrag der Kassen-

kredite auf      1.000.000 Euro

 

 

2)  Die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Schleswig über die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) in der Fassung vom 11. Dezember 2023 wird beschlossen. Der Absatz 4 des § 2 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) erhält folgende Neufassung:

 

1. Im Rahmen der Straßenreinigung

a) Reinigungsklasse S 1 gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 der Straßenreinigungssatzung: 0,31 €

b) Reinigungsklasse S 2 gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 der Straßenreinigungssatzung: 0,94 €

 

2. Im Rahmen des Winterdienstes

a) Reinigungsklasse W1 gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 der Straßenreinigungssatzung: 0,29 €

b) Reinigungsklasse W2 gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 der Straßenreinigungssatzung: 0,22 €

 

Die 2. Nachtragssatzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis

35

Ja-Stimmen

  0

Nein-Stimmen

  0

Enthaltungen

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage