26.03.2024 - 15 Bebauungsplan Nr. 108 für das Gebiet nördlich d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Datum:
- Di., 26.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB wurde im Zeitraum vom 14.02.2023 bis 17.03.2023 durchgeführt.
Die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wurde im Zeitraum vom 13.12.2023 bis zum 19.01.2024 durchgeführt.
Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingereichten Stellungnahmen werden in den anhängenden Abwägungstabellen aufgeführt. Über die abgegebenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden (vgl. anhängende Abwägungstabellen).
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung den Bebauungsplan Nr. 108 für das Gebiet nördlich der Bundesstraße 201, östlich der Photovoltaikanlage und westlich der Straße ‚Haferteich‘, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die dazugehörige Begründung wird gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplans durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.schleswig.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Anlagen zur Vorlage
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