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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

26.03.2024 - 13 Beschluss über den Entwurf des Lärmaktionsplans...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Der bestehende Lärmaktionsplan der Stadt Schleswig wurde gem. § 47 d Abs. 5 BImSchG überprüft und auf Grundlage der Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 überarbeitet. Mit dem geänderten Entwurf ist nun die Mitwirkung der Öffentlichkeit gemäß § 47 d Abs. 3 BImSchG und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

Es wird beschlossen, dass der Entwurf des Lärmaktionsplans für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt und zugleich im Internet zur Einsicht eingestellt wird. Die Träger öffentlicher Belange werden zur Überprüfung bzw. Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis

13

Ja-Stimmen

 0

Nein-Stimmen

 0

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage