15.10.2024 - 14.1 Beschluss über den Entwurf des Lärmaktionsplans...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14.1
- Datum:
- Di., 15.10.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- CDU-Fraktion
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Es werden folgende Änderungen beschlossen:
a) Zu 2.3. Abs. 2 ab Satz 2 wird folgende Formulierung beschlossen:
In den letzten Jahren wurde von der Schleswiger Bevölkerung und auch von Mitgliedern des Bauausschusses auf den mangelhaften Lärmschutz hingewiesen. So erfüllt der Lärmschutzwall aufgrund seiner zu geringen Höhe nicht die Voraussetzungen wie im Übersichtsplan als Ergänzung zum B-Plan Nr. 50 dargestellt. Die aus Holz hergestellte Lärmschutzwand – deren schlechter Zustand offensichtlich ist – verringert die Lärmbelastung in keinster Weise und ist als Lärmschutz völlig ungeeignet.
b) Zu 3.2., Geplante Maßnahmen, werden die Erläuterungen zu 1 wie folgt ergänzt:
Um die Lärmbelastung möglichst kurzfristig zu senken, ist eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 201 zwischen der Abfahrt Lattenkamp und der Abfahrt St. Jürgen auf 70 km/h zu prüfen und mit den weiteren Behörden abzustimmen.
Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr als Straßenbaulastträger über eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ins Gespräch zu gehen.
c) Zu 3.2., Maßnahmen 1, wird der letzte Satz wie folgt geändert:
Ziel der Maßnahme ist die Ermittlung der erforderlichen Lärmsanierungsmaßnahmen, anschließend die Verringerung der Lärmimmission im angrenzenden Wohngebiet und damit der lärmbedingte Gesundheitsschutz sowie der Aufwertung der Wohn- und Aufenthaltsqualität.