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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

11.11.2024 - 14 Beschluss über den Lärmaktionsplan der Stadt Sc...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Dr. Thaysen hält den Sachvortrag und berichtet, dass der Bau-, Klimaschutz- und Umweltausschuss dem Beschluss inkl. dem CDU-Änderungsantrag (VO/2024/040-1) und der Änderungen der Verwaltung zugestimmt hat.

Die Änderungen des CDU-Änderungsantrages sowie der Verwaltung sind in dem u. g. Beschluss erfasst.

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Beschluss

Mit dem Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans wurde die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die von Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingereichten Stellungnahmen sind in der anhängenden Abwägungstabelle aufgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden wie folgt abgewogen (vgl. Abwägungstabelle):

 

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Stadtwerke SH GmbH & Co.KG (Stadtwerke SH, Schleswiger Stadtwerke GmbH und Schleswiger Stadtwerke Abwasserentsorgung):

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport – Landesplanung:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein, Technischer Umweltschutz:

Die Klassifizierung unter Punkt 3.1. und 3.2 wird an die Vorgaben aus Anhang I des Formblattes zur Lärmaktionsplanung angepasst.

 

Unter Ziffer 4.2 wird der Zeitraum der Mitwirkung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ergänzt.

 

Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Bürger 1:

Im Rahmen der Lärmkartierung und der Ermittlung der Lärmkennziffer sind insbesondere die innerstädtischen Bereiche auffällig. Die Lärmkennziffer im Bereich des Kattenhunder Wegs befindet sich im unteren Bereich. Die Entwicklung der Lärmkennziffer respektive der Lärmbelastung im Bereich des Kattenhunder Wegs wird im Rahmen der nächsten Lärmaktionsplanung auf etwaige Verschlechterungen / Mehrbelastungen hin überprüft.

 

In der aktuellen Lärmaktionsplanung sind für den Kattenhunder Weg keine Maßnahmen erforderlich.

 

Der Hinweis zu Geschwindigkeitsverstößen wird zuständigen Stellen weitergegeben.

 

Bürger 2:

Maßnahmen zur Lärmminderung an der Flensburger Straße sind im Lärmaktionsplan enthalten.

 

Der Hinweis zur baulichen Situation wird zur Kenntnis genommen.

 

Bürger 3:

Im Rahmen der Lärmkartierung und der Ermittlung der Lärmkennziffer sind insbesondere die innerstädtischen Bereiche auffällig. Die Schubystraße weist derzeit keine handlungsbedürftige Lärmkennziffer/Belastung auf. Die Entwicklung der Lärmkennziffer respektive der Lärmbelastung im Bereich der Schubystraße wird im Rahmen der nächsten Lärmaktionsplanung auf Verschlechterungen / Mehrbelastungen hin überprüft.

 

In der Schubystraße von der Flensburger Straße bis zur Berliner Straße sind in der aktuellen Lärmaktionsplanung keine Maßnahmen erforderlich.

 

Weiterhin werden folgende Änderungen beschlossen:

 

  1.       Zu 2.3. Abs. 2 ab Satz 2 wird folgende Formulierung beschlossen:
    In den letzten Jahren wurde von der Schleswiger Bevölkerung und auch von Mitgliedern des Bauausschusses auf den mangelhaften Lärmschutz hingewiesen. So erfüllt der Lärmschutzwall aufgrund seiner zu geringen Höhe nicht die Voraussetzungen wie im Übersichtsplan als Ergänzung zum B-Plan Nr. 50 dargestellt. Die aus Holz hergestellte Lärmschutzwand – deren schlechter Zustand offensichtlich ist – verringert die Lärmbelastung in keinster Weise und ist als Lärmschutz völlig ungeeignet.
     
  2.       Zu 3.2., Geplante Maßnahmen, werden die Erläuterungen zu 1 wie folgt ergänzt:
    Um die Lärmbelastung möglichst kurzfristig zu senken, ist eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 201 zwischen der Abfahrt Lattenkamp und der Abfahrt St. Jürgen auf 70 km/h zu prüfen und mit den weiteren Behörden abzustimmen.

    Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr als Straßenbaulastträger über eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ins Gespräch zu gehen.
     
  3.       Zu 3.2., Maßnahmen 1, wird der letzte Satz wie folgt geändert:
    Ziel der Maßnahme ist die Ermittlung der erforderlichen Lärmsanierungsmaßnahmen, anschließend die Verringerung der Lärmimmission im angrenzenden Wohngebiet und damit der lärmbedingte Gesundheitsschutz sowie der Aufwertung der Wohn- und Aufenthaltsqualität.

 

Es haben sich lediglich formelle Änderungen im Lärmaktionsplan ergeben.

 

Der Lärmaktionsplan wird in der vorliegenden Fassung inkl. der o. g. Änderungen beschlossen.

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Abstimmungsergebnis

34

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimme

0

Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage