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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

16.12.2024 - 36.1 Änderungsantrag zum Beschluss über die Neufassu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Beschlussfassung wird unter TOP 36 protokolliert (VO/2024/176).

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Beschluss

Es wird beschlossen, die Neufassung einer Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung), VO/2024/176 folgendermaßen abzuändern:

 

§ 5 Steuersatz

 

Die Steuer beträgt 16,25 v.H. des Maßstabes nach § 4 für die Veranlagungsjahre 2014 bis 2024 in Euro.

Die Steuer beträgt 12 v.H. des Maßstabes nach § 4 ab dem Veranlagungsjahr 2025 in Euro.

Die Steuer beträgt 13 v.H. des Maßstabes nach § 4 ab dem Veranlagungsjahr 2026 in Euro.