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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Auszug

16.12.2024 - 30 Beschluss über die Gebührenanpassung 2025 im Sa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

1) Die 2. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Schleswig für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schleswig, für die zentrale und dezentrale Schmutz-wasserbeseitigung in den Innenbereichen der Gemeinden Busdorf, Dannewerk, Selk, Geltorf, für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld (Ortsteile Fellhorst und Wolfskrug) und Steinfeld sowie für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung für das Gebiet des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Schleswig-Schuby in der Fassung vom 16. Dezember 2024 wird beschlossen.

 Der Absatz 1 des § 26 (Gebührensätze) erhält folgende Neufassung:

 

(1) Die Grundgebühr für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt:

 

  a) pro Wohneinheit- bzw. Gewerbeeinheit und angebrochenen Kalendermonat

  8,00 Euro

 

Der Absatz 3 des § 26 (Gebührensätze) erhält folgende Neufassung:

 

(3) Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,65 Euro je qm gewichteter überbauter und befestigter Grundstücksfläche.

 

Die 2. Nachtragssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.

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Abstimmungsergebnis

40

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen