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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2020/008

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Ja

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Ja

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des Kultur-, Sport- und Tourismusausschusses ergibt sich aus § 8 Abs. 1 Buchstabe d) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig. Ferner ist der Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss gem. § 4 Ziff. 4 und 5 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) zuständig für Wahrnehmung von Angelegenheiten der Sporteinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist bzw. die die Stadt bezuschusst sowie für Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen an Sportvereinen und Sportverbänden.

 

2. Sachdarstellung

Die Studie über die integrierte kommunale Sportentwicklungsplanung für die Stadt Schleswig (kurz: SEP) wurde vom Institut für kommunale Sportentwicklungsplanung unter Einbindung der Steuerungsgruppensitzung (Vertreter des Kreissportverbandes, der Politik sowie der Stadtverwaltung) erstellt. Insbesondere bei der Bedarfsanalyse wurde neben den Sportvereinen und diversen Institutionen auch die Bevölkerung mit einbezogen (auch die Altersgruppe der Jugendlichen sowie der Senioren).

Im Ergebnis liegt ein kooperativ erarbeitetes Gutachten vor, als Agenda für eine zukunftsorientierte Ausrichtung des Sports.

 

Weitere Terminierung im Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss:

 

12.11.2020: Vorstellung der abgeschlossenen Studie über die integrierte kommunale Sportentwicklungsplanung für die Stadt Schleswig durch Herrn Dr. Prof. Barsuhn und Herrn Pape vom Institut für kommunale Sportentwicklungsplanung aus Potsdam sowie Übergabe der Studie an die Mitglieder des Kultur-, Sport- und Tourismusausschusses.

 

21.01.2021: Aussprache und inhaltliche Diskussion.

 

11.03.2021: Beschluss über die Priorisierung und Umsetzung der Maßnahmen.

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