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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/016

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird der Wirtschaftsplan der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- mit dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht für das Jahr 2021 in der vorliegenden Fassung genehmigt und die Annahme der Zusammenstellung gemäß § 12 Abs. 1 EigVO wie folgt beschlossen:

 

1. Es betragen

 1.1  im Erfolgsplan

  die Erträge 9.799.400 Euro

  die Aufwendungen 9.675.900 Euro

  der Jahresgewinn 123.500 Euro

 

 1.2 im Vermögensplan

  die Einzahlungen 9.622.100 Euro

  die Auszahlungen 9.622.100 Euro

 

2. Es werden festgesetzt

 2.1 der Gesamtbetrag der Kredite

  für Investitionsmaßnahmen auf 5.522.500 Euro

 2.2 der Gesamtbetrag der

  Verpflichtungsermächtigungen auf 0 Euro

 2.3 der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 3.000.000 Euro

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Sachverhalt

1. Sachdarstellung

 

Die Werkleitung legt gemäß § 12 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein (EigVO) für den Eigenbetrieb Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- den Wirtschaftsplan 2021 vor. Aufgrund von § 5 Abs. 1 Nr. 5 EigVO ist für die Feststellung des Wirtschaftsplanes die Ratsversammlung zuständig.

 

Der Wirtschaftsplan 2021 der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein (EigVO) vom 05. Dezember 2017 erstellt. Er besteht aus:

 

 dem Erfolgsplan,

 dem Vermögensplan,

 der Stellenübersicht,

 der Zusammenstellung nach § 12 EigVO.

 

Erfolgsplan

Auf Grundlage der Abwassermengen auf Basis 2019 und 2020 und unter Berücksichtigung der für die Zukunft prognostizierten Aufwands- und Ertragsver-änderungen betragen im Erfolgsplan 2021 die Summe der Erträge 9.799.400 Euro und die Aufwendungen 9.675.900 Euro.

 

Es ist geplant eine Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 123.500 Euro an die Stadt Schleswig auszuschütten. Aufgrund von Folgekosten des Schadensereignisses im Jahr 2018, es handelt sich überwiegend um Rechts- und Beratungskosten, kann die Eigenkapitalverzinsung nicht in voller Höhe ausgeschüttet werden.

 

Im seinerzeitigen Kaufvertrag zur Übernahme der Abwasserentsorgung in den Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld des Amtes Schlei-Ostsee wurde vereinbart, dass die Satzungshoheit auf die Stadt Schleswig übergeht. Dies wurde auch mit der Gemeinde Steinfeld des Amtes Süderbrarup vereinbart. Derzeit bestehen für die genannten Gemeinden noch ältere Satzungen. Ab dem Jahr 2021 sollen diese Satzungen ihre Gültigkeit verlieren und somit sollen die genannten Gemeinden in die Abwasserbeitrags- und Gebührensatzungen der Stadt Schleswig integriert werden. Somit wird das Satzungsrecht vereinheitlicht. Die Bürgermeister und Amtsdirektoren wurden von der Werkleitung darüber persönlich informiert. Ab 2021 gelten dann auch die Preise der Schleswiger Abwasserbeitrags- und Gebührensatzungen der Stadt Schleswig in den genannten Gemeinden. Die Gebührenerlöse verändern sich in Summe dadurch nur unwesentlich.

 

Die Schmutzwasser- und Niederschlagsgebühren gelten unverändert.

 

Vermögensplan

Die Einzahlungen und Auszahlungen des Vermögensplanes 2021 betragen 9.622.100 Euro.

 

Zur Finanzierung des Vermögensplanes ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 5.522.500 Euro erforderlich. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

Stellenübersicht

Die Anzahl der Mitarbeiter in der Abwasserentsorgung verändert sich im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2020 nicht.

 

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Anlagen

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