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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/011

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, grundsätzlich

  • die Bezuschussung der sozialen Vereine und Verbände sowie der Jugendarbeit in Form der Anlage zur Drucksache VO/2020/011 aufzuteilen und
  • die enthaltene Bewertungsmatrix anzuwenden.

 

Ferner wird vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die Ratsversammlung beschlossen, soziale Vereine und Verbände sowie Jugendarbeit in den Jahren 2021 und 2022 in Form der Anlage zur Drucksache VO/2020/011 zu bezuschussen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 5 Ziff. 3 und 4 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) entscheidet der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss über Angelegenheiten der Sozialeinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist bzw. die die Stadt bezuschusst sowie über die Gewährung von Zuschüssen an soziale Vereine und Verbände.

 

Gemäß § 8 Abs. 1 e) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig obliegt dem Schul-, Jugend- und Sozialausschuss das Aufgabengebiet der Jugendförderung.

 

2. Sachdarstellung

Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss hat am 15.11.2018 die Zuschüsse an soziale Vereine und Verbände sowie Jugendarbeit abweichend vom vorherigem System beschlossen. Erstmals wurde grundsätzlich eine längere Verbindlichkeit (2 Jahre) sowie die Anwendung einer Bewertungsmatrix festgelegt.

 

Insofern wurden die Zuschüsse in den Haushaltsberatungen 2019 für das Haushaltsjahr 2020 auch nicht inhaltlich diskutiert, sondern lediglich marginal angepasst. Ferner wurde am 28.09.2020 beschlossen, dem AWO Ortsverein Schleswig e. V. für den Betrieb des Sozialladens einen Zuschuss in Höhe von 12.000,00 € für das Jahr 2020 zu gewähren und eine grundsätzliche Förderfähigkeit der Tafel Schleswig wurde anerkannt.

 

Aufgrund der bisher erfolgten Diskussion zu diesem Thema wird nunmehr verwaltungsseitig eine entsprechende Anpassung vorgeschlagen.

 

Es erfolgt zunächst eine Zuordnung von Zuschüssen für eine institutionelle Förderung. Die Berechnung der übrigen Zuschüsse erfolgt dann wiederum aufgrund der Bewertungsmatrix.

 

Das Ergebnis ist die Anlage zur Drucksache VO/2020/011.

 

Angesichts der Inhaltsgleiche wird auf ein Versandt der Anträge verzichtet.

 

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Anlagen

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