Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/022
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 38 A "Sonder- und Gewerbegebiet Flensburger Straße" für das Gebiet beidseitig der Flensburger Straße (Kreisstraße K 44) im Bereich der Straße Lattenkamp und im nordwestlichen Bereich des Grundstücks Flensburger Straße 61
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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24.11.2020
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, für den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 38 A „Sonder- und Gewerbegebiet Flensburger Straße“ eine 1. Änderung für das Gebiet -beidseitig der Flensburger Straße (Kreisstraße K 44) im Bereich der Straße Lattenkamp und im nordwestlichen Bereich des Grundstücks Flensburger Straße 61- aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 BauGB).
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauBG soll gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben durchgeführt werden.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung die Entscheidung über die Aufstellung, Aufhebung und Änderung von Satzungen. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung in Bauleitplanverfahren vor.
2. Sachdarstellung
Planungsanlass ist die durch Städtebaufördermittel unterstützte Innenstadtsanierung. Ziel der Sanierung und die des Fördermittelgebers ist es sicherzustellen, dass die eingebrachten Fördermittel nicht durch förderschädliche Maßnahmen konterkariert werden. Eine solche Maßnahme wäre zum Beispiel die Schaffung von Ansiedlungsmöglichkeiten und Inbetriebnahmen von sogenannten zentrenrelevanten Sortimentsangeboten in der Peripherie, die zu negativen Auswirkungen auf die Entwicklung des innerstädtischen Einzelhandels führen können.
Zur Vermeidung solcher Auswirkungen wurde bereits im Jahr 2016 ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Schleswig und der Trägerin der real-Erweiterung geschlossen. Der Vertrag reguliert die Verkaufsflächengröße für die zentrenrelevanten Sortimente im Bereich des Fachmarktzentrums im Osten des Grundstücks Flensburger Straße 61.
Zum Schutz des innerstädtischen Einzelhandels soll das Angebot an zentrenrelevanten Sortimenten auch für den übrigen Bereich des ursprünglichen Bebauungsplans Nr. 38 A eingeschränkt werden. Die bestehenden Betriebe genießen Bestandsschutz.
3. Handlungsbedarf
Es wird empfohlen, im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 38 A über eine Ergänzung der textlichen Festsetzungen die zentrenrelevanten Sortimente einzuschränken.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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