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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/039

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass die Stadt Schleswig sich am Kooperationsprojekt „Alte Kreisbahntrasse – Ein Radweg mit Chancen von Schleswig nach Süderbrarup“ im Rahmen des Bundeswettbewerbes „Klimaschutz durch Radverkehr“ beteiligt und die Haushaltsmittel in Höhe des Eigenanteils der Stadt Schleswig für die Umsetzung der Maßnahme bereitstellt.

 

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

 

Gemäß § 2 Ziff. 4 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau- und Umweltausschuss über nicht unbedeutende Bauvorhaben.

 

2. Sachdarstellung

 

Die Ostseefjord Schlei GmbH hat sich mit der Projektskizze: „Alte Kreisbahntrasse – Ein Radweg mit Chancen von Schleswig nach Süderbrarup“ am Bundeswettbewerb „Klimaschutz durch Radverkehr“ beteiligt. Der eingereichte Projektantrag wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, und nukleare Sicherheit (BMU) positiv bewertet, so dass der Antragsteller, die Ostseefjord Schlei GmbH, aufgerufen ist, bis zum 15.12.2020 einen Förderantrag zustellen

 

Die Projektskizze sieht den Bau eines befestigten Radweges entlang der alten Kreisbahntrasse von Schleswig nach Süderbraup vor. Die Gesamtstrecke beträgt ca. 21 km, davon befinden sich ca. 2,5 km auf dem Gebiet der Stadt Schleswig. Das Vorhaben soll als Kooperationsprojekt der beteiligten Gemeinden, Stadt Schleswig, Gemeinde Schaalby, Gemeinde Taarstedt, Gemeinde Loit, Gemeinde Steinfeld, Gemeinde Nottfeld, und Gemeinde Süderbrarup beantragt und durchgeführt werden. Die Gesamtkoordination übernimmt das Amt Süderbrarup. Für die Durchführung des Projektes soll ein Kooperationsvertrag zwischen allen Projektbeteiligten geschlossen werden.

 

Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 2.394.000 Euro. Bei einer Förderquote von

80 % verbleibt ein Eigenanteil für alle Projektbeteiligten von rd. 598.000 €. Es wurde vereinbart, die Kosten im Verhältnis der Streckenlänge aufzuteilen. Danach beträgt der Eigenanteil der Stadt Schleswig rd. 73.000 €uro.

 

Die Projektplanung wird erst nach Vorlage eines Förderbescheides begonnen. Mit einem Maßnahmenbeginn wird nicht vor dem Jahr 2022 gerechnet.

 

3. Begründung des Beschlussvorschlages

 

Voraussetzung für den Förderantrag ist die Erklärung aller Projektbeteiligten, dass die erforderlichen Eigenmittel für die Umsetzung der Maßnahme in den entsprechenden Haushaltsjahren selbst aufgebracht werden können.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

 

Nach Vorlage des Förderbescheides und vor der Beauftragung der Planungsleistungen müssen Haushaltsmittel in entsprechender Höhe zur Verfügung gestellt werden.

Die die Befestigung der Trasse werden die zuzeit schon anfallenden Unterhaltskosten verringert.

 

 

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