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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/156

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Ja

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Ja

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Beschlussvorschlag

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 103 „Auf der Freiheit - Westteil“ für das Gebiet - zwischen der Fjordallee und dem Veranstaltungszentrum ‚Heimat‘ sowie zwischen der ehemaligen Kreisbahntrasse und der Schlei - und die dazugehörige Begründung werden gebilligt. Mit dem geänderten Entwurf soll die erneute öffentliche Auslegung nach § 3 (2) und § 4a (3) BauGB sowie die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) und § 4a (3) BauGB durchgeführt werden.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger*innen und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in den beigefügten Abwägungstabellen dargestellt.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau- und Umweltausschuss über Aufstellungsbeschlüsse sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse in der Bauleitplanung.

 

2. Sachdarstellung

Im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 103 der Stadt Schleswig wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB im Zeitraum vom 11.02.2020 bis zum 13.03.2020 durchgeführt.

 

Die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wurde im Zeitraum vom 06.10.2020 bis zum 05.11.2020 durchgeführt. Danach wurden Änderungen an der Planzeichnung vorgenommen. Daher ist ein erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

Die zentral im Plangebiet gelegene Grünfläche war im ursprünglichen Entwurf als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Da auf zwei Teilflächen die Versickerung von Niederschlagswasser stattfinden soll, muss die Zweckbestimmung von „öffentlicher Grünfläche“ zu „privater Grünfläche“ mit der besonderen Zweckbestimmung „Versickerung von Oberflächenwasser“ geändert werden.

Weiterhin rückt die Planstraße C im Südwesten des Plangebiets knapp 3 m in Richtung Osten. Der Grund ist eine notwendige Böschung an der südwestlichen Plangebietsgrenze.

 

3. Problemdarstellung

Da es sich um eine Änderung der Grundzüge der Planung handelt, ist eine erneute öffentliche Auslegung und eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange notwendig.

 

4. Handlungsbedarf

Es wird empfohlen, einen erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

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Anlagen

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