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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/017

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird der Wirtschaftsplan der Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- mit dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht für das Jahr 2021 in der vorliegenden Fassung genehmigt und die Annahme der Zusammenstellung gemäß § 12 Abs. 1 EigVO wie folgt beschlossen:

 

1. Es betragen
 1.1. im Erfolgsplan
   die Erträge 5.500.700 Euro

   die Aufwendungen 5.494.400 Euro

   der Jahresgewinn 6.300 Euro

 

 1.2. im Vermögensplan

   die Einzahlungen 582.300 Euro

   die Auszahlungen 582.300 Euro

 

2. Es werden festgesetzt

 2.1. der Gesamtbetrag für Kredite und

   Investitionsförderungsmaßnahmen auf 271.500 Euro

 

 2.2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

   ermächtigungen auf 0 Euro

 

 2.3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.000.000 Euro

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Sachverhalt

1. Sachdarstellung

 

Die Werkleitung legt gemäß § 12 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein (EigVO) für den Eigenbetrieb Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- den Wirtschaftsplan 2021 vor. Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 5 EigVO ist für die Feststellung des Wirtschaftsplanes die Ratsversammlung zuständig.

 

Der Wirtschaftsplan 2021 der Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein (EigVO) vom 05. Dezember 2017 erstellt. Er besteht aus

 

  • dem Erfolgsplan,
  • dem Vermögensplan,
  • der Stellenübersicht,
  • der Zusammenstellung nach § 12 EigVO.

 

Erfolgsplan

Auf Basis der Kostenstellenrechnung und der Auftragsabrechnung 2019 und 2020 wurde eine Planrechnung für das Jahr 2021 durchgeführt. In den Erfolgsplan für das Jahr 2021 sind in Summe 5.500.700 Euro an Erträgen und 5.494.400 Euro an Aufwendungen eingestellt worden.

 

Vom zu erwartenden Jahresgewinn in Höhe von 6.300 Euro sollen 50% an die Einrichtungsträgerin, die Stadt Schleswig, als Eigenkapitalverzinsung ausgeschüttet werden. Die andere Hälfte soll dem Eigenkapital zugeführt werden.

 

Vermögensplan

Die Einzahlungen und Auszahlungen des Vermögensplanes 2021 betragen 582.300 Euro.

 

Zur Finanzierung des Vermögensplanes ist eine Kreditaufnahme in Höhe von

271.500 Euro erforderlich. Der Höchstbetrag der Kassenkredite bleibt mit

1.000.000 Euro unverändert.

 

Stellenübersicht

Die Anzahl der Stellen bei den Schleswiger Stadtwerken -Umweltdienste- erhöht sich um drei Mitarbeiter.     

 

Gebührenvorkalkulation

Die Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- erheben im Rahmen des Wirtschaftsplanes die satzungsmäßigen Gebühren für die Straßenreinigung und den Winterdienst. Die Gebührenkalkulation richtet sich nach den Vorschriften des Kommunal-Abgabengesetzes Schleswig-Holstein. Danach sollen die Benutzungsgebühren die Kosten der Einrichtung decken. Dazu gehört auch die Verzinsung des aufgewandten Kapitals und die Abschreibungen. Für die Ermittlung einer kostendeckenden Benutzungsgebühr ist eine Gebührenvorkalkulation zwingend erforderlich.

 

Aus der Gebührenvorkalkulation ergeben sich keine Veränderungen für die Benutzungsgebühren Winterdienst und Straßenreinigung.

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Anlagen

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