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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/020

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

a)      Die Neufassung der „Satzung der Stadt Schleswig für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schleswig, für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigung in den Innenbereichen der Gemeinden Busdorf, Dannewerk, Selk und Geltorf für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld (Ortsteile Fellhorst und Wolfskrug) und Steinfeld sowie für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung für das Gebiet des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Schleswig-Schuby (Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung -AAS)“ wird beschlossen.

 

b)      Die Neufassung der „Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Schleswig für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Schleswig, für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigung in den Innenbereichen der Gemeinden Busdorf, Dannewerk, Selk und Geltorf für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung der Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld (Ortsteile Fellhorst und Wolfskrug) und Steinfeld sowie für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung für das Gebiet des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Schleswig-Schuby (Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung)“ wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

1. Sachdarstellung

 

Die Stadt Schleswig ist innerhalb ihrer Gemeindegrenzen zuständig für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung und Niederschlagswasserentsorgung. Zur Aufgabenerfüllung der öffentlichen Einrichtung bedient sie sich des Eigenbetriebes Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung-.

 

Für die Abwasserreinigung betreibt die Stadt Schleswig ein Klärwerk mit rund 75 Tsd. Einwohnergleichwerten. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Klärwerkes befanden sich in Schleswig mit den Industriebetrieben Nordfleisch, Nordbutter und Nordmilch sowie der Kaserne auf der Freiheit größere Einleiter. Unter Berücksichtigung dieser Industriebetriebe wurde die Größe des Klärwerkes bemessen.

 

Nach dem Weggang der Industrie und der Schließung der Kaserne war die bestehende Kläranlage zu groß bemessen. Um wieder eine bessere Auslastung der Kläranlage zu erreichen und somit zu einer Senkung der Fixkosten zu kommen, wurden in der Vergangenheit einige Umlandgemeinden an das bestehende Klärwerk angeschlossen. Dabei wurden in einigen Gemeinden lediglich die Aufgabe der Abwasserreinigung und in anderen Gemeinden daneben auch die Aufgabe der Abwassersammlung und somit auch das gesamte Kanalnetz übertragen.

 

In den Gemeinden mit Übertragung des Kanalnetzes wurde zeitgleich auch die Satzungsbefugnis auf die Stadt Schleswig übertragen.

 

Bis zum Jahr 2000 wurden von der Stadt Schleswig, bereits vor der Gründung des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung, die Gemeinden Busdorf, Dannewerk, Selk und Geltorf übernommen. Für diese Gemeinden gilt, zusammen mit der Stadt Schleswig, bisher schon eine einheitliche Abwassersatzung und Beitrags- und Gebührensatzung.

 

Im weiteren Verlauf wurden durch Beschlüsse der Ratsversammlung die Gemeinde Steinfeld (2007), die Gemeinden Fleckeby, Güby und Hummelfeld mit den Ortsteilen Fellhorst und Wolfskrug (2010) sowie das interkommunale Gewerbegebiet Schuby an die Kläranlage angeschlossen und mit Übertragung des Kanalnetzes die Satzungshoheit übernommen.

 

Bei diesen Gemeinden ist die Stadt Schleswig in die bestehenden Abwassersatzungen und Beitrags- und Gebührensatzungen der Gemeinden eingetreten.

 

Bereits in den öffentlichen rechtlichen Verträgen mit den Gemeinden heißt es in § 6,  dass die Stadt Schleswig mit geeigneten Maßnahmen darauf hinwirken wird, dass langfristig ein einheitliches Satzungsgebiet entsteht und nach Ablauf der Gebührenstabilität eine mit der Abwassergebühr in Schleswig einheitliche Gebühr im Gemeindegebiet erreicht wird.

 

Mit den nunmehr vorgelegten Neufassungen der Abwassersatzung und Beitrags- und Gebührensatzung ist dieses vertraglich zugesicherte Ziel erreicht worden.

 

Die Gebühren werden auf ein einheitliches Niveau festgesetzt. Für die in das Satzungsgebiet neu hinzukommenden Gemeinden bedeutet dies eine Gebührenanpassung zwischen 4,65 % und 6,95 %. Eine Gemeinde erfährt eine leichte Gebührenabsenkung. Mit den Amtsleitern und Bürgermeistern ist dieses Vorgehen bereits im Vorwege kommuniziert worden und trifft in den Gemeinden auf Zustimmung.

 

Weitere noch eigenständige Satzungen verbleiben in den Gemeinden des alten Amtes Tolk, da es sich hierbei um ein Vakuumnetz handelt, indem wesentlich höhere Gebühren veranschlagt werden. Ein weiteres eigenständiges Satzungsgebiet ist die Gemeinde Idstedt, in dem sowohl die Kläranlage als auch das Netz betrieben wird.

 

Mit der Neufassung der Satzung, die zum 01. Januar 2021 ihr Gültigkeit erlangt, werden ab diesem Zeitpunkt keine LKW-Anlieferungen von Abwässern von Dritten, die nicht zu den Satzungsgebieten gehören, mehr zugelassen.

 

Die Werkleitung wird bei Bedarf auf der Sitzung weitere mündliche Erläuterungen geben.

 

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Anlagen

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