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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/042

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, beim Produktsachkonto 612010.7927400 - Tilgung v. Krediten f. Inv. / Investitionsf., Kreditinstitute, Umschuldung -, einen Betrag in Höhe von 2.437.500 EUR außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen bei dem Produktsachkonto 612010.6927340 - Kreditaufnahmen f. Inv./ InvFörderm. von Kreditinstituten, Umschuldung-

 

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

 

Ratsversammlung gem. § 95 d Abs. 1 der Gemeindeordnung Schl.-H. (GO)

 

2. Sachdarstellung

 

Die Stadt Schleswig bedient seit 2010 bei der NOSPA ein Schulscheindarlehen (Ursprungsbetrag 5.000.000 EUR), dessen Verzinsung sich am 3-Monats-Euribor orientiert und seit 2016 mit 0,2 % verzinst wird. Das Darlehen kann jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum nächsten Prolongationszeitraum gekündigt werden. Zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt (30.12.2020) valutiert das Darlehen noch mit einer Restverbindlichkeit i. H. v. 2.437.500 EUR. Die Kündigung der derzeitigen Darlehensvereinbarung wurde verwaltungsseitig bereits ausgesprochen.

 

Vor dem Hintergrund des derzeitig günstigen Zinsumfeldes wurden für die Restlaufzeit des Darlehens (10 Jahre) Zinskonditionen abgefragt.

 

Das wirtschaftlichste Zinsangebot über die Restlaufzeit (10 Jahre) wurde von der DKB mit 0,02 %, fest bis 30.09.2030, abgegeben. Ein entsprechender Darlehensvertrag wurde bereits geschlossen.

 

3. Problemdarstellung

 

Für die Ablösung des Darlehens bei der NOSPA, stehen beim Produktsachkonto 612010.7927400 -Tilgung v. Krediten f. Inv. / Investitionsf., Kreditinstitute, Umschuldung- keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Höhe der außerplanmäßigen Auszahlung übersteigt den Höchstbetrag nach § 4 der Haushaltssatzung, für die der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d GO erteilen kann.

 

4. Finanzierung

 

Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt durch Mehreinzahlung bei dem Produktsachkonto 612010.6927340 - Kreditaufnahmen f. Inv./ InvFörderm. von Kreditinstituten, Umschuldung-.

 

 

 

 

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