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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2020/161

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

Sachdarstellung

Seit dem Jahr 2006 ist die Schrottimmobilie Hesterberg 6 ein dauerhaftes Ärgernis für die Anwohner. Seit dem Frühjahr 2015 habe ich mich intensiv für eine Abrissverfügung und Kostenübernahme durch die Stadt engagiert. Durch dieses Engagement wurden in den Haushalt 2016 Mittel eingestellt, um diese Schrottimmobilie endlich zu beseitigen. Leider steht das Gebäude heute noch, in einem noch schlimmeren Zustand als seinerzeit und stellt eine unzumutbare Belastung für das Wohnumfeld dar.

 

Im Januar 2016 wurde die Beseitigungsanordnung und Zwangsgeldandrohung dem Eigentümer rechtswirksam zugestellt. Es folgte daraufhin ein längerer Rechtsstreit vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit. So wurde im Mai 2016 von dem Eigentümer Klage gegen die Beseitigungsanordnung beim Verwaltungsgericht Schleswig erhoben. Diese wurde im Mai 2018 zurückgewiesen. Im Juni 2018 wurde die Zulassung der Berufung und Prozesskostenbeihilfe vor dem Oberverwaltungsgericht durch den Eigentümer beantragt. Im September 2018 wurde der Antrag auf Prozesskostenbeihilfe durch das Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen.

 

Darüber hinaus wurde von dem Eigentümer ein Verfahren zur Aufnahme in die Denkmalliste betrieben und ein Nutzungsänderungsantrag zur Einrichtung einer Kita gestellt.

 

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

 

  1. Wann und bei welcher Behörde ist der Antrag auf Nutzungsänderung zur Einrichtung einer Kita gestellt worden?
     
  2. Wann und wie ist dieser Antrag auf Nutzungsänderung beschieden worden? Welche Fristen sind hier maßgebend und grundsätzlich anwendbar?
     
  3. Wenn bis dato kein Bescheid erfolgt ist: warum nicht und wann ist mit einem solchen zu rechnen?
     
  4. Wann und wie ist das Verfahren zur Aufnahme in die Denkmalliste Schleswig-Holstein abgeschlossen worden? Falls noch kein Abschluss des Verfahrens vorliegt, wann ist mit diesem und welchem Ergebnis zu rechnen?
     
  5. Seit Oktober 2018 - also vor mehr als zwei Jahren - ist kein weiterer Fortschritt des Verfahrens erkennbar. Wann ist durch die Verwaltung das letzte Mal der aktuelle Verfahrensstand beim Verwaltungsgericht, respektive Oberverwaltungsgericht erfragt worden?
     
  6. Wenn bis zum Datum dieses Schreibens keine Anfrage an das Gericht erfolgt ist: Warum nicht?
     
  7. Was gedenkt die Verwaltung zu tun, um das Verfahren wieder in Gang zu setzen und zu einem Abschluss zu bringen?

 

Helge Lehmkuhl

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