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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2020/160-1

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

Sachdarstellung

Hinweis:

Nachfolgend sind die Fragen des Ratsherrn Ley aus der Drucksache VO/2020/160 in kursiver Schrift und unterstrichen dargestellt. Die Antworten von Bürgermeister Dose sind in normaler Schrift abgefasst.

 

  1. Hat die Stadt das der Stadt als Schulträger pauschal zustehende Budget in einem Umfang von 147.927,82 € abgerufen?

    Ja, es wurde ein Teilbetrag in Höhe von 95.000,00 € fristgerecht abgerufen. Der Bewilligungsbescheid liegt vor. Das Geld ist bereits eingegangen.

    a) Wenn ja, für welche konkreten Maßnahmen ist dieses Geld verwandt worden?

    Es wurde für Maßnahmen gem. Ziff. 3 a) der Richtlinie verwandt „…den Erwerb von Sachmitteln, die zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs gemäß der Handreichung für Schulen (Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen bei der Wiederaufnahme des Schulbetriebs unter dem Aspekt des Schutzes vor Ansteckung durch das SARS-CoV-2 – Stand 24. April 2020) erforderlich waren oder bis zum 31. Dezember 2020 erforderlich werden; dies sind

 

-          Infektionsschutzmittel, Desinfektionsständer und -spender,

-          Seife/Seifenspender/Papiertücher/Abwurfbehälter,

-          Mund-Nasen-Bedeckungen/Plexiglasvisiere („Face-Shields“)/Schutzanzüge,

-          Schutzscheiben/Aufsteller/Hinweisschilder,

-          Material zur Kennzeichnung von Laufwegen und Absperrungen,

-          Belüftungsgeräte, CO²-Lüftungsampeln,

-          sonstige Gegenstände, die nachweislich zur Einhaltung infektionsschutzrechtlicher Maßgaben geeignet sind.“


b)  Wenn nein, warum ist dieses Geld nicht in Anspruch genommen worden?
 entfällt
 

  1. Ist insbesondere von der Möglichkeit Gebrauch gemacht worden, für den Einbau von wirksamen Lüftungsanlagen Mittel zu beantragen, da mit diesen das ständige Lüften (Querlüften) der Klassenräume auch bei Minustemperaturen vermieden werden könnte.

    Nein, förderfähige fest installierte Geräte wurden nicht verbaut. Vereinzelt wurden mobile Geräte angeschafft, die jedoch nicht förderfähig sind.
     
  2. Sind diese Finanzmittel, die der Stadt Schleswig zur Verfügung standen, vollumfänglich ausgeschöpft worden?

    Nein. Die Gesamtsumme steht sowohl für die o. a. Maßnahmen als auch für bauliche Maßnahmen gem. Ziff. 3 b) der Richtlinie zur Verfügung.

    „… Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene und des Infektionsschutzes; dies sind

 

-          Umbaumaßnahmen zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Schultoiletten (einschließlich Lehrertoiletten),

-          Sanierung oder Austausch von Fenstern sowie der Einbau oder die Umrüstung von Belüftungsanlagen, soweit dadurch Räume für den Unterricht nutzbar gemacht werden können,

-          (vorübergehende) Bereitstellung von Containern, soweit dies zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs unter SARS-CoV-2 -Bedingungen notwendig ist,

-          sonstige bauliche Maßnahmen, die der Erteilung von Unterricht unter Berücksichtigung des schulischen Hygienekonzepts dienen.“

 

Hierfür endet die Antragsfrist bisher am 28.01.2021. Eine Verlängerung bis zum 28.02.2021 wurde bereits angekündigt. Die Mittel werden fristgerecht beantragt.

 

Stephan Dose

Bürgermeister

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