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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/006

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO):  Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO):  Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Schleswig über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Gebührensatzung Kindertageseinrichtungen) in Form der Drucksache VO/2021/006 beschlossen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 5 Ziffer 3 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) entscheidet der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss über Angelegenheiten der Sozialeinrichtungen, an denen die Stadt Schleswig beteiligt ist bzw. die die Stadt bezuschusst.

 

Der Finanzausschuss ist gemäß § 3 Ziffer 2 der ZustO für die Vorbereitung der Gebühren- und Beitragssatzungen für die Beschlussfassung durch die Ratsversammlung zuständig.

 

Die Zuständigkeit der Ratsversammlung ergibt sich aus § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO).

 

2. Sachdarstellung

Die zurzeit gültige Satzung der Stadt Schleswig über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Gebührensatzung Kindertageseinrichtungen) ist zuletzt durch Beschluss der Ratsversammlung vom 24.06.2020 angepasst worden.

 

Damals wurde insbesondere die Anpassung der Gebührensätze an die gedeckelten Höchstbeiträge gemäß § 31 Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) beschlossen. Unter anderem wurden auch die Kosten für 10er-Karten angepasst. Derzeit betragen die Kosten für eine 10er-Karte

 

  • u3-Kinder = 72,10 €
  • ü3-Kinder = 56,60 €

 

Mit Beschluss des Landtages im Dezember 2020 wurde u. a. § 31 Abs. 1 KiTaG („Elternbeiträge“) angepasst und sieht nun Folgendes vor:

 

„Die Elternbeiträge für gebuchte Einzelstunden dürfen 1,80 € für Kinder, die das dritte Lebensjahr zu Beginn des Monats noch nicht vollendet haben, und 1,41 € für ältere Kinder nicht übersteigen.“

 

3. Lösungsmöglichkeiten

Daher sind die Kosten für die 10er-Karten wie folgt anzupassen:

 

  • u3-Kinder = 18,00 €
  • ü3-Kinder = 14,10 €

 

Zugleich wird auch § 7 „Datenverarbeitung“ der Gebührensatzung Kindertagesstätten redaktionell an das seit 01. Januar 2021 geltende neue KiTaG angepasst.

 

Es wird daher die 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Schleswig über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Gebührensatzung Kindertageseinrichtungen) in Form der Drucksache VO/2021/006 beschlossen.

 

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Anlagen

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