Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/007
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Familie und Sport
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
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Entscheidung
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16.02.2021
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 5 Ziffer 2 der Zuständigkeitsordnung des Stadt Schleswig (ZustO) entscheidet der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss über die Bedarfsplanung für Kindertagesstätten.
2. Sachdarstellung/Handlungsbedarf
Im Hinblick auf den nach § 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) bestehenden Rechtsanspruch eines Kindes ab dem ersten Lebensjahr (ggf. sogar früher) bis zum Schuleintritt auf den Besuch einer Kindertageseinrichtung, werden weitere bedarfsgerechte Kita-Plätze in Schleswig benötigt.
Derzeit besteht eine hohe Nachfrage nach weiteren Kita-Plätzen in Schleswig. Alle vorhandenen Kita-Plätze sind belegt. Dies bedeutet, dass zurzeit lediglich vereinzelt freie Kita-Plätze zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere auch für den Stadtteil St.-Jürgen.
Hier ist der Verein für pädagogische Initiativen und Kommunikation e. V. (Pädiko e. V.) u. a. Träger der Kindertagesstätte Johannistaler Weg. Es werden bisher zwei Gruppen betreut (1 altersgemischte Gruppe mit 15 und 1 Naturgruppe mit 16 Kindern).
In der städtischen Kita St.-Jürgen werden bisher 3 Gruppen betreut (1 Regelgruppe, 1 altersgemischte Gruppe und 1 Krippengruppe).
Daher wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, der Aufnahme von 16 weiteren Plätzen in einer Naturgruppe am Standort Kita St.-Jürgen zum nächstmöglichen Zeitpunkt in den Kindertagesstättenbedarfsplan des Kreises Schleswig-Flensburg zuzustimmen.
3. Finanzierung
Für die Umsetzung der o. a. Maßnahme sind keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich. Die diesbezüglichen Kosten (Betriebskosten inkl. Personalkosten) sind im Rahmen der im Haushalt 2021 zur Verfügung gestellten Mittel abgedeckt.
