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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2021/023

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

 

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der vorherrschenden Pandemie erfolgt der Bericht der Verwaltung in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 23.02.2021 in Form dieser Drucksache.

 

2. Sachdarstellung

 

Beleuchtung Königswiesen

Zum aktuellen Stand wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.

 

Bürgerforum Parkhausquartier

Mit Schreiben vom 15.12.2020 hat das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung der Stadt Schleswig mitgeteilt, dass für das angemeldete Projekt Bürgerforum eine anteilige Förderung in Betracht kommt. Die Stadtverwaltung hatte für das Förderprogramm Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ eine Interessenbekundung vorgelegt.

 

Das Ministerium hat weiterhin mitgeteilt, dass unter Berücksichtigung einer Aufrundung aufgrund angenommener konjunkturell bedingter Ausgabensteigerungen und einer Förderquote von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben zunächst ein Betrag von bis zu 4,4 Mio. Euro in Aussicht gestellt wird. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Bundesfinanzhilfen in Höhe von 3,3 Mio. €, Landesmitteln in Höhe von 660 T € und gemeindlichen Eigenmitteln der Stadt in Höhe von 440 T €.

 

Die Verwaltung wird über die weiteren Schritte (Verfahren zur funktionalen Bedarfsplanung, anschließenden hochbaulichen Realisierungswettbewerb usw.) berichten.

 

Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 103

Der Städtebauliche Vertrag mit den Investor*innen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 103 befindet sich zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung in der Endabstimmung. Nach Finalisierung des Vertragstextes und der erforderlichen Anlagen ist eine Unterzeichnung durch die beteiligten Vertragsparteien Mitte/Ende Februar vorgesehen. Der Vertrag wird mit seiner Unterzeichnung sowie der erforderlichen Genehmigung durch die Ratsversammlung wirksam. Der Vertrag wird der Ratsversammlung zu ihrer Sitzung am 01.03.2021 zur Beschlussfassung vorgelegt.  

 

Verwaltungsrechtssache Mauer Kloster Auf der Freiheit

Am 20.01.2021 wurde o. g. Verwaltungsrechtssache in öffentlicher Sitzung mündlich verhandelt. Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage haben die Beteiligten folgenden Vergleich geschlossen:

 

Die errichtete Mauer wird in ihrem jetzigen Zustand bis zur Rechtskraft des in Aufstellung befindlichen B-Plans Nr. 105 geduldet. Sicherungsmaßnahmen sind in Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Schleswig zulässig. Zudem ist eine Statik zu dem Bauvorhaben unverzüglich nachzureichen.

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Anlagen

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