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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/164

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO):   Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, die Resolution „Finanzierung der Schulsozialarbeit umfänglich sicherstellen“ zu unterstützen und ebenfalls dem Land Schleswig-Holstein zukommen zu lassen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 47 SchulG verwalten die Schulträger ihre Schulanagelegenheiten in eigener Verantwortung als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe.

 

Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss entscheidet gemäß § 5 Ziffer 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) über Angelegenheiten des Schulträgers.

 

Die Zuständigkeit der Ratsversammlung ergibt sich aus § 27 Abs. 1 Satz 2 GO.

 

2. Sachdarstellung

Mit E-Mail vom 1. Dezember 2020 hat der Schulverband Albersdorf eine E-Mail an alle Schulträger in Schleswig-Holstein geschickt. In der E-Mail macht der Schulverband darauf aufmerksam, dass die Schulträger seit Jahren die steigenden Kosten für die Schulsozialarbeit mitfinanzieren, obwohl dies originäre Aufgabe des Landes ist.

 

Der Schulverband Albersdorf hat bereits vor Jahren eine Resolution verabschiedet und an die zuständigen Stellen des Landes weitergeleitet. Da sich bisher an der Situation nichts geändert hat, hat der Schulverband Albersdorf eine erneute Resolution verabschiedet und diese an alle Schulträger in Schleswig-Holstein weitergeleitet. Der Schulverband bittet darum, die Resolution zu unterstützen und ebenfalls dem Land zukommen zu lassen.

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Anlagen

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