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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/025

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Aufgrund der aufgezeigten Planungsergebnisse der Leistungsstufe 1 (LPH 1, Grundlagenermittlung und der besonderen Leistung, den Kostenrahmen zu ermitteln) wird beschlossen, die Planungen der Leistungsstufe 2 (LPH 2, Vorplanung mit Kostenschätzung), der Leistungsstufe 3 (LPH 3, Entwurfsplanung mit Kostenberechnung) und die besonderen Leistungen (Bestandsraumbuch und Raumbuch) durchzuführen. Die Planung soll weiterhin, neben dem Kulturhaus Auf der Freiheit, die Sanierung des Südflügels, die Außenanlagen (Grünflächen, Parkplätze, Straßenanbindungen), die Erschließung und die Kostenentwicklung im Baugewerbe berücksichtigen.

 

 

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 9 Hauptsatzung entscheidet die Ratsversammlung über die ihr nach §27 und §28 Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein zugewiesene Aufgaben.

 

2. Sachdarstellung

Um ihre kulturellen Aufgaben erfüllen zu können, entwickelt die Stadt Schleswig seit 2019 innerhalb des ehemaligen Kasernengeländes „Auf der Freiheit“ ein multifunktionales Kulturhaus im ehemaligen Mannschaftsheim, in dem zukünftig auch das Landestheater eine Spielstätte finden soll.

 

Im Herbst 2020 wurden die Erkenntnisse aus der Grundlagenermittlung (LPH 1) und aus den Besprechungen mit den Nutzern zusammengeführt, monetär bewertet und für die Gesamtmaßnahme „Kulturhaus“ in einem Kostenrahmen zusammengeführt (siehe Beschlussvorlage VO/2020/24).

 

Nach dem heutigen Kenntnisstand besteht im Theaterprojekt ein Delta in Höhe von 857 T Euro. Es werden z.Z. Gespräche über Möglichkeiten zur Schließung dieser Finanzlücke geführt.

 

Für den Südflügel und die Außenanlagen werden Gespräche über mögliche Förderungen geführt, wie z.B. Programme aus der Tourismusförderung.

 

Ggf. ergeben sich auch weitere Fördermöglichkeiten, die das gesamte Gebäude betreffen, wie z.B. Energieeinsparung, Barrierefreiheit.

 

Auch die Vermarktung (Mieteinnahmen) des Restaurants und der Tagungsräume als auch Sponsoren werden ihren Teil zum Projekt beitragen können. Mögliche Contracting-Verträge sind zu prüfen.

 

 

3. Handlungsbedarf

Die Verwaltung empfiehlt, die Planungsarbeiten des Theaterprojekts, der Sanierung des Südflügels und der Erstellung der Außenanlagen fortzuführen und für das Gesamtprojekt bis zur Vorlage von Entwurf und Kostenberechnung Anfang 2022 intensive Fördermittelrecherche zu betreiben.

 

 

 

 

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