Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/047
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 92 der Stadt Schleswig
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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16.03.2021
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04.05.2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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10.05.2021
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Beschlussvorschlag
Für den Bebauungsplan Nr. 92 „Altstadtbereich“ wird für den Teilbereich südlich und östlich der Knud-Laward-Straße, westlich des Wiesengangs und des St. Johannisklosters und nördlich der Schlei zur Sicherung der Planung anliegende Satzung über eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB beschlossen.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung in Bauleitplanverfahren vor. Nach § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung die Entscheidungen über den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen.
2. Sachdarstellung und Handlungsbedarf
Der Bebauungsplan Nr. 92 der Stadt Schleswig befindet sich derzeit in der Aufstellung. In der Altstadt und insbesondere auf dem Holm ist in den letzten Jahren die Anzahl der Ferienwohnungen stark gestiegen. Diese Entwicklung wird nicht zuletzt auch von Einwohner*innen vor Ort kritisch gesehen. Diese haben mit einer Unterschriftensammung deutlich gemacht, dass aus auch ihrer Sicht auf dem Holm Handlungsbedarf über der Regelung über die Zulässigkeit von Ferienwohnungen bestehet.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 92 sollen auf dem Holm weitere Ferienwohnungen und Beherbergungsbetriebe nun ausgeschlossen werden. Bereits genehmigte Nutzungen genießen Bestandsschutz.
Allgemeine Wohngebiete dienen primär dem Wohnen, was auch soziale Aspekte und soziale Handlungen wie Nachbarschaftsbildung und -erhaltung miteinschließt. Durch die in der Regel sehr kurzzeitige Nutzung einer Ferienwohnung und die hohe Frequenz ortsfremder Nutzer wird der Aufbau solcher sozialen Verknüpfungen unterbunden. Des Weiteren ist der typische Tagesrhythmus eines Ferienhausgastes oftmals nicht mit dem der ansässigen Bevölkerung im Gleichklang, was eine Konfliktsituation begünstigen kann. Der Ausschluss von Ferienwohnungen dient daher der Sicherstellung von Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung und der Unterbindung einer Preissteigerung durch dauerhafte Wohnraumverknappung im Zuge einer Konkurrenzsituation zu Ferienwohnungen.
Neben der Sicherung der Wohnnutzung soll mit dem Bebauungsplan Nr. 92 auch die historische städtebauliche Struktur auf dem Holm geschützt werden.
2. Lösungsmöglichkeiten
Die Verwaltung empfiehlt zur Sicherung der Planung für den Teilbereich des Holms eine Veränderungssperre aufzustellen, um so die städtebauliche Struktur zu schützen und der Verdrängung der Wohnnutzung kurzfristig entgegen zu wirken.
Da eine Veränderungssperre auch immer ein Eingriff in die vorherrschenden baulichen Entwicklungsmöglichkeiten bedeutet, soll die Veränderungssperre nur für den Holm aufgestellt werden, da dort der Handlungsdruck besonders hoch ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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117,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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