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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/040

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Die Satzung über die zweite Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 101 – Gebiet südlich und östlich des Lollfußes, nördlich der Schleistraße, westlich der Gutenbergstraße – wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung die Entscheidungen über den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung über städtebauliche Satzungen vor.

 

2. Sachdarstellung

Am 10.02.2020 hat die Ratsversammlung der Stadt Schleswig die erste Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 101 für das Gebiet südlich und östlich des Lollfußes, nördlich der Schleistraße, westlich der Gutenbergstraße, beschlossen. Am 31.03.2020 ist sie in Kraft getreten.

 

Die Ratsversammlung hat am 09.11.2020 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 101 beschlossen, die vom 23.11.2020 bis 22.12.2020 durchgeführt wurde. Im gleichen Zeitraum wurde auch die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

3. Problemdarstellung

Die Bauleitplanung ist noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeitsbeteiligung sind Stellungnahmen eingegangen sind, die einen höheren Prüf- und Abwägungsaufwand nach sich ziehen.

 

4. Handlungsbedarf

Zur Sicherung der Planung soll die Veränderungssperre nach § 17 Abs. 2 BauGB ein letztes Mal um ein Jahr verlängert werden.

 

 

 

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