Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/045
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 92 der Stadt Schleswig
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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16.03.2021
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, für das Gebiet beidseitig des Gallbergs und der Langen Straße, westlich des Hafenganges und Wiesenganges, nördlich der Straße Am Hafen und der Schlei sowie östlich der Plessenstraße den Bebauungsplan Nr. 92 „Altstadtbereich“ aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durchgeführt.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau- und Umweltausschuss über Aufstellungsbeschlüsse sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse in der Bauleitplanung.
2. Sachdarstellung
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 92, der die Altstadt und den Holm umfasst, ist das vorhandene städtebauliche Gefüge überwiegend durch kleinteilige, ein- bis zweigeschossige Gebäude geprägt.
Das Stadtbild der Schleswiger Altstadt und der Fischersiedlung auf dem Holm ist als Zeugnis der Entwicklung der Siedlungs- und Architekturgeschichte der Region von besonderer geschichtlicher architektonischer und städtebaulicher Bedeutung. Zusammen mit der Lage an der Schlei bildet die historische Bebauungsstruktur ein einmaliges und schutzwürdiges Stadtensemble ab, dem mit bereits mit der im 1. Quartal 2019 von der Ratsversammlung beschlossenen Gestaltungssatzung für die Schleswiger Altstadt und den Holm Rechnung getragen werden soll.
Im Zusammenspiel mit den gestalterischen Festsetzungen der Gestaltungssatzung von 2019 soll mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den gesamten Altstadtbereich und den Holm mit einer Plangebietsgröße von rund 21,4 ha daher ein planungsrechtlicher Rahmen geschaffen werden, der es ermöglicht, die prägenden baulichen Strukturen zu sichern und stadtbildverträgliche Nachverdichtungspotenziale planungsrechtlich zu definieren.
3. Problemdarstellung
Da nur für wenige Teilbereiche Bebauungspläne bestehen, richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben im Plangebiet derzeit überwiegend nach § 34 BauGB, d.h. einem Einfügen nach Art und Maß der Nutzung, der Bauweise sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll. Die Festsetzungen des bestehenden Planrechts reichen vielfach nicht aus, um im Plangebiet die bestehende Struktur zu erhalten und bauliche Fehlentwicklungen sowie negative Beeinträchtigungen des Ortsbildes und der Stadtgestalt zu vermeiden. Hinzu kommen vorhandene Nachverdichtungspotentiale, die die Situation noch verschärfen.
4. Handlungsbedarf
Mit dem Bebauungsplan Nr. 92 soll der Erhalt des Gebietscharakters sowie die planungsrechtliche Sicherung des Ortsbildes der Altstadt Schleswig und des Holms, insbesondere durch Regelungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzungen und der Bauweise. Künftige Vorhaben sollen sich mit ihrer Größe und Erscheinung in die historische Bebauungsstruktur einfügen. Gleichzeitig soll eine maßvolle und ortsbildverträgliche Nachverdichtung weiterhin zugelassen werden, die angesichts der zum Teil geringen Intensität der baulichen Grundstücksausnutzung weiterhin sowohl möglich als auch verträglich ist. In Teilen soll daher auch eine städtebauliche Neuordnung zugelassen werden.
Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. 92 aufzustellen. Mit den Planunterlagen soll die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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