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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/036

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Ja

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Ja

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Beschlussvorschlag

Es werden die beigefügten Fördergrundsätze für die Umsetzung eines Verfügungsfonds in der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Stadtumbau“ der Stadt Schleswig beschlossen. 

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

 

Gem. § 2 Abs. 2 Zuständigkeitsordnung trifft der Bau- und Umweltausschuss die Entscheidung über städtebauliche Planungen.

 

2. Sachdarstellung

 

Gemäß dem städtebaulichen Rahmenplan „Schleswig Innenstadt“ ist die Einrichtung eines auf die städtebauliche Gesamtmaßahme „Stadtumbau“ ausgerichteten Verfügungsfonds zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung der Sanierungsbetroffenen vorgesehen. Der Verfügungsfonds dient dazu, den betroffenen Personen Mittel in die Hand zu geben, um Maßnahmen zur Verbesserung und Aufwertung des Sanierungsgebiets eigenverantwortlich durchzuführen. Der Verfügungsfonds aktiviert das Handeln vor Ort und fördert die Beteiligung der Bewohnerschaft, der Gewerbetreibenden und der Grundstückseigentümer*innen.

 

In den Fördergrundsätzen für den Verfügungsfonds sind u. a. Ziele, förderfähige Ausgaben und die Einrichtung eines Sanierungsbeirats, welcher als Entscheidungsgremium für eingereichte Anträge fungiert, formuliert. In dem Sanierungsbeirat soll darüber hinaus regelmäßig über aktuelle Themen der Sanierung berichtet werden.

 

Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein hat am 18.02.2021 per E-Mail gem. B 2.3.4 (2) Nr. 5 StBauFR SH 2015 die Fördergrundsätze bereits anerkannt. Für das Inkrafttreten der Fördergrundsätze ist als nächster Schritt der Beschluss durch den Bau- und Umweltausschuss erforderlich. Anschließend kann formell die Etablierung des Sanierungsbeirats erfolgen.

 

 

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Anlagen

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