Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/043
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 13 - Gebiet des ehemaligen Martin-Luther-Krankenhauses nördlich der Lutherstraße, östlich der Moltkestraße, südlich des Liliencronwegs und westlich des Landesförderzentrums Sehen -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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16.03.2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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10.05.2021
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung die Entscheidungen über den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung in Bauleitplanverfahren vor. Ein Durchführungsvertrag ist gemäß § 12 Abs. 1 BauGB zwingender Bestandteil einer Satzung über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
2. Sachdarstellung
Gemäß § 12 Abs. 1 BauGB ist der vorliegende Durchführungsvertrag Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 13.
Über den Durchführungsvertrag verpflichtet sich die Vorhabenträgerin zur Durchführung des Vorhabens innerhalb von sieben Jahren ab Baubeginn des ersten Bauabschnittes, zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten sowie zur Herstellung und anschließenden Übereignung der Erschließungsanlagen an die Stadt.
Darüber hinaus werden die 10 %-Quote für den sozialen Wohnungsbau (§ 7), die Durchführung der artenschutzrechtlichen Maßnahmen (§ 6) sowie die Herstellung von öffentlichen und privaten E-Ladesäulen (§ 8) im Vertrag festgeschrieben.
Die Unterzeichnung des Vertrages erfolgt noch vor der Sitzung der Ratsversammlung am 29.03.2021.
3. Handlungsbedarf
Um für das Vorhaben auf dem Gelände des ehemaligen Martin-Luther-Krankenhauses das erforderliche Baurecht zu schaffen und die Vorhabenträgerin entsprechend der Modalitäten des Durchführungsvertrages zur Umsetzung des Vorhabens zu verpflichten, empfiehlt die Verwaltung den Durchführungsvertrag in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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207,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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4
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(wie Dokument)
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6,5 MB
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5
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(wie Dokument)
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5,3 MB
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6
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(wie Dokument)
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552,1 kB
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