Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/045
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der GRÜNEN-Fraktion zu VO/2021/025 "Beschluss über die Fortführung der Planung zur Ertüchtigung, Modernisierung und Erweiterung des Heimatgebäudes zum Kulturhaus "Auf der Freiheit"' (Antrag vom 01.03.2021)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- CDU- und GRÜNEN-Fraktion
- Verfasser*in:
- Helge Lehmkuhl und Dr. Babette Tewes
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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01.03.2021
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Erledigt
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Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss
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Vorberatung
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11.03.2021
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Beschlussvorschlag
Aufgrund der aufgezeigten Planungsergebnisse der Leistungsstufe eins (LPH1, Grundlagenermittlung und der besonderen Leistung, den Kostenrahmen zu ermitteln) wird beschlossen, die Planungen der Leistungsstufe 2 (LPH2, Vorplanung mit Kosten Schätzung) und der Leistungsstufe 3 (LPH3, Entwurfsplanung und Kosten Berechnung) durchzuführen.
- Um den finalen Kapitalbedarf zu ermitteln ist die LPH3 so durchzuführen, dass die Planung des Südflügels sowie der Außenanlagen (Grünflächen, Parkplätze, Straßenanbindung) und die Erschließung berücksichtigt werden. So noch nicht vorgesehen, ist ein fachkundiger Bühnenplaner zu beteiligen.
- Nach Abschluss ist der Ratsversammlung eine vollumfängliche Kostenermittlung (inklusive einer Forecast Rechnung zur Berücksichtigung der dynamischen Entwicklungen der Baukostenindizes) vorzulegen. Dem stellt die Verwaltung eine vollumfängliche Finanzierungskonzeption gegenüber. Der Ratsversammlung wird dieses Ende 2021/Anfang 2022 zur Entscheidung vorgelegt.
- Der Kultur-, Sport und Tourismusausschuss und der Bau- und Umweltausschuss sind während der Planungsphase umgehend und ausführlich über zu erwartende Kostenveränderungen zu informieren.
- Über Veränderungen im Bestandsraumbuch und/oder Planungsraumbuch sind unter 3. genannte Ausschüsse umgehend und ausführlich zu informieren.
- Aufgrund des Beschlusses der Ratsversammlung zum Betrieb des Kulturhauses eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen, welche – so vorgesehen – selber ein Höchstmaß an Erträgen zu erwirtschaften hat, dürfen eventuelle Mietverträge, Nutzungsvereinbarungen und Ähnliches nicht in eine Finanzierungsbetrachtung für die durchzuführenden Baumaßnahmen Eingang finden.
