Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/052
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die weitere Vorgehensweise zur Realisierung eines Neubaus mit wohnbegleitenden Hilfen „housing first“ zum Zweck der Wohnungslosenprävention
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Ordnung und Bürgerangelegenheiten
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
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Entscheidung
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30.03.2021
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, dass die in dem vorgestellten und ausdrücklich als Beitrag zur Wohnungslosenprävention begrüßten Konzept „Schleswiger Modell“ vorgesehenen sozialpädagogischen Hilfen „Housing First“ zu 50 % von der Stadt Schleswig finanziell getragen werden in der Erwartung, dass die weiteren 50 % durch den Kreis Schleswig-Flensburg gefördert werden. Die quotale Personalkostenfinanzierung durch die Stadt Schleswig erfolgt für die Dauer von 10 Jahren.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren erforderlichen Schritte für eine Fördermittelantragstellung der Hempels-Stiftung (Grundstücksüberlassung, Schaffung von Baurecht) vorzunehmen.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Die Zuständigkeit des Schul-, Jugend- und Sozialausschusses ergibt sich aus § 5 Ziff. 3 der Zuständigkeitsordnung.
2. Sachdarstellung
Die Verwaltung wurde durch Grundsatzbeschluss des SJS-AU vom 05.06.2019 beauftragt, die Wohnungslosenunterbringung grundsätzlich zu verbessern. Ferner wurde der Auftrag erteilt, ein Konzept für einen Neubau mit Betreuungsleistungen „housing first“ zu ermöglichen und Fördermittel einzuwerben. Übergangsweise wurde bereits seit 2019 ein Duschcontainer mit Betreuung aufgestellt.
Es erfolgte im Herbst 2019 eine Beratung durch die Gesellschaft für innovative Sozialforschung (GISS) mit dem Ergebnis, dass ein ganzheitliches Konzept für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen erforderlich und sinnvoll ist.
Die Sozialausschüsse von Stadt und Kreis haben hierzu am 27.01.2020 und 24.08.2020 Gespräche geführt. Im SJS-AU 11/20 wurde im Rahmen der Berichterstattung die Notwendigkeit eines mit dem Kreis Schleswig-Flensburg und anderen Hilfeträgern abzustimmenden ganzheitlichen Konzepts für eine Antragstellung beim zukünftigen Landesförderprogramm dargestellt.
Die Stadt Schleswig hat am 10.12.2020 bei Hempels e. V. die Erarbeitung eines Konzept zur einen Neubau mit wohnbegleitenden Hilfen „housing first“ für eine Antragstellung beim Wohnraumförderprogramm „Besondere Bedarfsgruppen“ (in Kraft seit 1/2021) beauftragt. Hierzu fanden im Dezember 2020 und am 01.03.2021 Abstimmungsgespräche unter der Beteiligung von Stadt, Kreis, Hempels-Stiftung, Diakonie und WohnEck gGmbH statt.
Anhand der ordnungsbehördlichen Unterbringungen in der Stadt Schleswig in den letzten fünf Jahren sowie unter Berücksichtigung der Erkenntnisse verdeckter Wohnungslosigkeit im Rahmen des Kreisprojekts „Jugend Stärken an der Schlei“ ergab die Analyse einen Bedarf von 15 Wohneinheiten. Das erarbeitete Konzept „Schleswiger Modell“ sieht zu 30 % auch Raum für temporäre ordnungsbehördliche Unterbringung vor.
Am 10.03.2021 fand ein Abstimmungsgespräch mit dem Innenministerium SH zum „Schleswiger Modell“ statt. Teilgenommen haben neben Stadt und Kreis die Hempels-Stiftung, die IB SH sowie die ARGE Wohnbauen.
Das in dem Konzeptentwurf beschriebene „Schleswiger Modell“ ist förderfähig und entspricht den Erwartungen des Innenministeriums in idealer Form. Dies ist bereits auch mit der IB SH, die mit der konkreten Umsetzung des Förderprogramms betraut ist, geklärt. Das Gesamtkonzept ist nach Ansicht des Innenministeriums stimmig, weil es auf die Perspektive ‚Wohnen‘ abzielt.
Die gesicherte Finanzierung der wohnbegleitenden Hilfen muss gem. Förderrichtlinie nur für 2 Jahre gesichert sein; aus Bauträgersicht ist jedoch eine längere Zeit von 10 Jahren – u.a. zu Zwecken der Evaluation – sinnvoller und ist daher Grundlage für das gesamte Vorhaben.
Die Hempels-Stiftung SH in Treuhänderschaft der Diakoniestiftung Schleswig-Holstein wird als Bauträgerin auftreten. Die Beschlussfassung hierzu in der Hempels-Stiftung wird noch im März 2021 gefasst.
Um eine Überkompensation zu vermeiden, müssen Förderung des Landes über die IB SH und Förderung der Stadt in Vollzug des Grundstücksgeschäfts (Erbbau oder Verkauf) aufeinander abgestimmt sein.
Für eine Fördermittelantragstellung ist es nicht erforderlich,
- dass die Hempels-Stiftung bereits rechtlich über das Baugrundstück verfügen kann, die schriftliche Inaussichtstellung (z. B. per LOI) hierzu reicht.
- dass bereits Baurecht besteht. Die Sichtbarkeit von Baurecht reicht.
Da das Förderprogramm bis 2022 aufgelegt ist und eine Mehrzahl von Kommunen Förderanträge vorbereiten, wäre eine Fördermittelantragstellung Anfang 2022 / 1. Hälfte 2022 wünschenswert.
Insofern wird eine parallel startende Bauplanung als sinnvoll erachtet.
3. Stellungnahme der Verwaltung
Der vorgelegte Konzeptvorschlag „Schleswiger Modell“ entspricht dem Prüfauftrag des Ausschusses für Schulen, Jugend und Soziales aus dem Jahr 2019 und bietet die Gelegenheit, am Standort der Kreisstadt Schleswig einen innovativen Beitrag zur Wohnungslosenprävention zu ermöglichen.
Das Vorhaben entspricht der Intention des Landes Schleswig-Holstein, das mit ihrem Wohnraumförderprogramm für besondere Bedarfsgruppen einen Beitrag zur Wohnungslosenprävention ermöglichen möchte. Die Hempels-Stiftung ist hierfür ein idealer Vorhabenträger engagiert, der den Fokus auf die Wohnungslosigkeit und deren Prävention in besonderer Weise gelegt hat.
Die anteilige Finanzierung der erforderlichen wohnbegleitenden Hilfen durch Stadt entspricht ausweislich der in der Vergangenheit durchgeführten und im Fachausschuss vorgestellten Umfrage der Mittelstädte dem landesweiten Standard bei der Betreuung solcher Einrichtungen. Seitens des Kreises ist eine Cofinanzierung zu 50 % in Aussicht gestellt worden. Um eine Evaluation für den Vorhaben- und Bauträger sowie das Förderministerium zu ermöglichen, ist die Finanzierungszusage für die Dauer von 10 Jahren erforderlich.
Die Schaffung dieses betreuten Neubaus leistet einen aktiven Beitrag zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit und Schaffung verlässlicher Wohnperspektiven. Die Berücksichtigung dieses betreuten Wohnformats bei der Wohnraum-versorgungskonzept wird empfohlen.
Die Verwaltung begrüsst das Gesamtvorhaben und empfiehlt die Beschlussfassung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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486,5 kB
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