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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/058

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Ja

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Ja

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 102 „Auf der Freiheit – Zentralbereich“ für das Gebiet „zwischen der Kreisbahntrasse und der Schlei sowie zwischen den Gebieten Auf der Freiheit Ostteil und Westteil“ aufzustellen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 BauGB).

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauBG soll gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben durchgeführt werden.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau- und Umweltausschuss über Aufstellungsbeschlüsse sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse in der Bauleitplanung.

 

2. Sachdarstellung

Es ist vorgesehen, „Auf der Freiheit“ den Bereich des Veranstaltungsgebäudes „Heimat“ zu einem multifunktionalen Theater-, Variete- und Veranstaltungsgebäude zu entwickeln. Nordwestlich des Theaters sollen Wohn-, Verwaltungs- und Dienstleistungsgebäude sowie ein Parkhaus und ein Nahversorgungszentrum angesiedelt werden. Weiterhin ist im Nordosten des Plangebiets die Errichtung einer Kita vorgesehen.

 

3. Handlungsbedarf

Um das Gebiet baulich zu entwickeln, ist neben der Aufstellung der 24. Änderung des Flächennutzungsplans die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 102 erforderlich. Der Bebauungsplan setzt die angestrebten Planungen in baurechtliche Festsetzungen um.

 

Es wird empfohlen, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 102 der Stadt Schleswig zu fassen.

 

4. Finanzierung

Die Erschließung des Plangebiets erfolgt durch die Vorhabenträger und soll durch einen Erschließungsvertrag gesichert werden.

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Anlagen

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