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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/060

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es werden folgende Punkte beschlossen:

 

  1. Der Siegerentwurf des verkehrs- und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs „Neugestaltung Erschließungsanlagen im Sanierungsgebiet Innenstadt“ soll umgesetzt werden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem/der ersten Preisträger*in Verhandlungen über die Beauftragung von Planungsleistungen aufzunehmen und den Planungsauftrag vorzubereiten.

    Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen:
    - Stufe 1: Leistungsphasen 2 - 4 HOAI
    - Stufe 2: Leistungsphasen 5 - 9 HOAI

    Die erste Leistungsstufe beinhaltet die erforderlichen Planungsleistungen bis zur Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 HOAI). Das Auslösen der zweiten Leistungsstufe (Ausführungsplanung bis Begleitung der Baumaßnahmen) erfolgt nach Abschluss der ersten Leistungsstufe in Abhängigkeit des Planungsergebnisses sowie des Vorliegens von Fördermittelbescheiden und wenn die erforderlichen Gremienbeschlüsse vorliegen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der zweiten Leistungsstufe besteht nicht.

 

  1. Die Verwaltung wird die politischen Gremien der Selbstverwaltung der Stadt Schleswig bei der Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses gemäß den Vorgaben der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung beteiligen.
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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

 

Nach § 2 Nr. 5 der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss Entscheidungen über Entwürfe, Bauprogramme und Nutzungen für nicht nur unbedeutende städtische Bauvorhaben und deren nicht nur unwesentliche bauliche Veränderungen vor.
 

2. Sachdarstellung

 

Die Durchführung des verkehrs- und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs „Neugestaltung Erschließungsanlagen im Sanierungsgebiet Innenstadt“ wurde am 17.03.2021 mit der Sitzung des Preisgerichts abgeschlossen. Das Preisgericht hat einen Siegerentwurf gekürt, welcher die Grundlage für die Umgestaltung der Straßen, Wege und Plätze, die im Zuge der Innenstadtsanierung umgestaltet werden sollen, bildet. Für die weitere Realisierung des Siegerentwurfs sind die Straßen, Wege und Plätze in sogenannte Einzelmaßnahmen bzw. Planungs- und Bauabschnitte zu unterteilen, die eine geordnete Umsetzung der vorgesehenen Baumaßnahmen ermöglichen. Zu dieser Einteilung wird sich die Verwaltung mit den für die Innenstadtsanierung relevanten Stellen und Akteur*innen abstimmen und über das Ergebnis berichten. 

 

 

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