Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/064
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über erforderliche Planungsanpassung bei der Sanierung der Bruno-Lorenzen-Schule (BLS) im Zusammenhang mit dem Förderprogramm IMPULS 2030
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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20.04.2021
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04.05.2021
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Erledigt
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Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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18.05.2021
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 2 Nr. 5 der Zuständigkeitsordnung ist der Bauausschuss für die Entscheidung der Umsetzung der Baumaßnahme ab der Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) zuständig.
2. Sachdarstellung
Die Sanierung der Bruno-Lorenzen-Schule umfasst neben der Erneuerung des Daches, der Dämmung der obersten Geschossdecke, dem Austausch der Fenster, unter anderem auch die Erneuerung der Verfugung des Verblendmauerwerks. Der größte Teil des zweischaligen Mauerwerks stammt aus den 1950er-Jahren.
Für die Sanierung sind Kosten von ca. 7.600.000 EURO ermittelt worden. Die Sanierung wird im Rahmen des IMPULS 2030 Förderprogramm des Landes Schleswig-Holstein mit 1.691.674 EURO bezuschusst. Zusätzlich soll für die Sanierung eine Förderung über die KfW-Einzelmaßnahmen erfolgen. Die Höhe bemisst sich anhand der zu fördernden Anrechenbaren Kosten. Derzeit wird mit einem Tilgungszuschuss von ca. 240.000 EURO gerechnet.
Der Bauzeitraum erstreckt sich von den Sommerferien 2021 bis voraussichtlich zum Dezember 2022.
3. Problemdarstellung
Im Zuge der fortschreitenden Planung durch die beauftragten Architekten Mumm & Partner sind erweiterte Untersuchungen an dem Verblendmauerwerk durchgeführt worden. Hierbei wurde festgestellt, dass die verzinkten Stahlanker, mit denen das Verblendmauerwerk im Hintermauerwerk verankert ist, angerostet sind. Aus Gründen der Standsicherheit des Verblendmauerwerks ist eine nachträgliche Verankerung vorzunehmen. Die Kosten hierfür belaufen sich nach erster Kostenschätzung auf 440.000 EURO. Die Kostenerhöhung kann voraussichtlich zum Teil über KfW-Fördermittel ausgeglichen werden, so dass Mehrkosten für die Verfugung und Verdübelung von 220.000 EURO für die Variante 1 entstehen würden.
Aufgrund der neuen Erkenntnisse schlägt die Verwaltung vor, aus Gründen der Wirtschaftlichkeit das bestehende Verblendmauerwerk abzutragen und die Fassade nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) energetisch zu erneuern. So entsteht eine durchgehend hoch gedämmte Gebäudehülle, Wärmebrücken werden deutlich reduziert, die Anschlüsse an Fenstern und oberster Geschossdecke können sauber hergestellt werden. Somit würden sich die Energiekosten für das Gebäude weiter senken lassen und der städtische Haushalt weniger mit Folgekosten für die Bruno-Lorenzen-Schule belasten.
Im Zusammenspiel mit der angedachten Photovoltaik-Anlage (PV) (es wird voraussichtlich mehr Strom erzeugt werden, als Schulgebäude und Sporthalle verbrauchen) ließe sich so ein Leuchtturmprojekt realisieren. (Kosten und Betreibermodell für PV derzeit in Klärung)
Die Kostenschätzung beruht, in Anlehnung an die Fassadengestaltung des Neubaus der Mensa, auf einer Konstruktion mit Verblendmauerwerk im Erdgeschoss und Wärmedämmverbundsystem im Obergeschoss.
Die Mehrkosten für die Variante 2 der energetischen Erneuerung der Fassade (inkl. Mehrkosten Architekt) werden derzeit auf ca. 1.100.000 EURO geschätzt.
Die Verfugung des Bestandsmauerwerks entfällt. Zudem wurden die KfW-Förderungen im Haushalt für die Sanierung und den Anbau bisher nicht berücksichtigt. Für die Sanierung wird es voraussichtlich über einen KfW-Kredit für Einzelmaßnahmen ein Tilgungszuschuss von ca. 240.000 EURO geben plus einen Tilgungszuschuss für die Einzelmaßnahme der Erneuerung der Fassade von ca. 250.000 Euro. Derzeit wird geprüft, ob durch die Sanierung sogar ein KfW-Effizienzhaus erreicht werden kann.
Der Anbau ist als KfW-55 Effizienzhaus geplant, was voraussichtlich einen Tilgungszuschuss von 200.000 EURO ausmacht.
Bei Gegenrechnung der Tilgungszuschüsse und der „Sowieso-Kosten“ für eine Verfugung des Mauerwerks, bleiben gemäß Kostenschätzung einmalig 410.000 EURO Mehrkosten im städtischen Haushalt für eine dauerhaft wirtschaftliche, nachhaltige energetische Sanierung eines städtischen Schulgebäudes.
4. Handlungsbedarf
Um den geplanten Baustart und die Fristen des Förderprogramms IMPULS 2030 einhalten zu können, muss eine Entscheidung zügig herbeigeführt werden.
5. Begründung des Beschlussvorschlages
Die Verwaltung schlägt vor die Fassade energetisch zu ertüchtigen. Es ergeben sich im Vergleich zur ursprünglichen Sanierungsvariante Mehrkosten die zum Teil durch eine zusätzliche KfW-Förderung ausgeglichen werden können. Gleichzeitig verringern sich mit der energetischen Ertüchtigung die jährlichen Folgekosten, was sich in einer geringeren wiederkehrenden Belastung des städtischen Haushaltes positiv niederschlägt.
Bei einer energetischen Ertüchtigung zu einem späteren Zeitpunkt, würden weitere Kosten für Gerüststellung, Änderungen der Anschlüsse (Fenster, Dach, etc.) sowie durch Baupreissteigerungen entstehen.
Durch die energetische Ertüchtigung wird die Bruno-Lorenzen-Schule, im Zusammenspiel mit einer Photovoltaikanlage, zu einem energetischen Leuchtturmprojekt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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öffentlich
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116,7 kB
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