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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/063

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

1. Aufstellungsbeschluss:

 

Es wird beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 71 - Gebiet zwischen Flensburger Straße, Taterkrug und Moorkatenweg - aufzustellen.

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a BauGB abgesehen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

2. Auslegungsbeschluss:

 

Der anliegende Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 71 und die dazugehörige Begründung werden gebilligt. Mit den Unterlagen soll die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau- und Umweltausschuss über Aufstellungsbeschlüsse sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse in der Bauleitplanung.

 

2. Sachdarstellung

Wesentliches Planungsziel ist die Sicherung und Entwicklung des bestehenden, überregional bedeutsamen Sportgerätehandels am Standort an der Flensburger Straße. Der Bebauungsplan soll wie folgt geändert werden (vgl. anliegende Planzeichnung und Begründung):

 

-          Das Sondergebiet wird im Süden um ca. 600 m² vergrößert (bisher Fläche für Maßnahmen).

-          Das Sondergebiet wird im Südosten um ca. 625 m² vergrößert (bisher Mischgebiet).

-          Das Sondergebiet wird im Osten um ca. 40 m² vergrößert (bisher Mischgebiet).

-          Die Baugrenze wird im Osten (im Bereich der Terrasse) um ca. 3 m aufgeweitet.

-          Das bisherige Mischgebiet wird im Osten auf einer Fläche von ca. 825 m² in eine Grünfläche umgewandelt

-          Im Osten entfällt auf einer Fläche von ca. 1.490 m² eine Festsetzung zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern.

-          Entlang der Straße 'Schliekieker' entfällt auf einer Fläche von ca. 305 m² eine Festsetzung zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern.

-          Zu der Waldfläche im Süden wird der 30 m breite Waldabstandsstreifen in die Planzeichnung übernommen und die Baugrenze an diesen Abstand angepasst.

 

3. Handlungsbedarf

Um die Erweiterung des Sportgerätehandels planungsrechtlich zu sichern, wird empfohlen den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Keine.

 

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Anlagen

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